Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement

Das Berufsbild im Groß- und Außenhandel wurde auf Basis der bisherigen Verordnung aus dem Jahr 2006 überarbeitet und modernisiert. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Das künftige Berufsprofil berücksichtigt noch stärker die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich folgerichtig in der neuen Berufsbezeichnung „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ nieder.
Die wachsende Bedeutung der Digitalisierung stellt neue Herausforderungen an die Berufsausbildung. So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, der Beschaffung sowie im Verkauf auf Onlinevertriebskanälen in das Berufsbild integriert. Die Förderung des Erwerbs von Kompetenzen zum „Einsatz digitaler Werkzeuge“ ist zugleich integrativer Bestandteil aller schulischen Lernfelder.
Neu eingeführt wird zudem die gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ersetzt die bisher übliche Zwischenprüfung. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft. Neue Wahlmöglichkeiten ergeben sich auch bei der Durchführung des fallbezogenen Fachgespräches (mündliche Prüfung). Die Ausbildungsdauer mit drei Jahren bleibt unverändert.

Informationen zur Prüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für  die ersten fünfzehn  Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht vermittelnden Lehrstoff soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet im im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen statt. Diese schriftliche Prüfung (90 Minuten) geht mit 25% in das Endergebnis ein.
Der Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung hat vier Bereiche. Es gibt insgesamt drei schriftliche Prüfungen zu folgenden Themenbereichen: Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen (60 Minuten, Gewichtung 15%), Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften bzw. Außenhandelsgeschäften (120 Minuten, Gewichtung 30%) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, Gewichtung 10%).  
Hinzu kommt das Fallbezogene Fachgespräch (30 Minuten, Gewichtung 20%). Hier hat der Prüfling die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit A: Der Prüfling hat eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten, die ihm der Prüfungsausschuss (aus zwei unterschiedlichen Gebieten) zur Wahl stellt. Die Vorbereitungszeit beträgt hier 15 Minuten.
oder 
Möglichkeit B: Der Prüfling hat im Ausbildungsbetrieb zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die der Ausbildungsbetrieb (aus zwei unterschiedlichen Gebieten) festlegt. Zu jeder Fachaufgabe ist ein dreiseitiger Report zu erstellen und dem Prüfungsausschuss zuzuleiten. Der Prüfungsausschuss wählt eine Fachaufgabe aus und entwickelt ausgehend davon das Fachgespräch.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgabe und der Report.
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie hier