Hauswirtschafter/in

Die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1999 für den Vorgängerberuf ab. Die Berufsbezeichnung Hauswirtschafter/-in bleibt erhalten, ebenso die Dauer der Ausbildung von drei Jahren.
Die Breite der Einsatzfelder entspricht auch der Breite des Kompetenzprofils. Ausgehend von einer systematischen Bedarfsermittlung werden Versorgungs- und Betreuungsleistungen personen- und zielgruppenorientiert geplant und umgesetzt sowie deren Wirkungen überprüft und Prozesse situationsbezogen gesteuert. Hierbei kommt der Zusammenarbeit im Team, auch interdisziplinär, eine besondere Bedeutung zu. Versorgungstätigkeiten, die auch zur Aktivierung zu betreuender Personen eingesetzt werden, wie zum Beispiel das Zubereiten von Speisen, die Gestaltung und Reinigung von Räumen sowie die Pflege von Textilien, runden das Profil ab.Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit ist aber auch das Thema Nachhaltigkeit, beispielsweise das Beschaffen von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern unter Berücksichtigung von Herkunft, Herstellung und langfristiger Nutzbarkeit. Weitere Kompetenzen sind erforderlich im Zusammenhang mit der Kalkulation und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Hygiene und Qualitätssicherung.
In der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung sollen die angehenden Hauswirtschafter/-innen ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Schwerpunkte vertiefen:
  • personenbetreuende Dienstleistungen,
  • serviceorientierte Dienstleistungen sowie
  • ländlich-agrarische Dienstleistungen.
Wesentliche inhaltliche Änderungen:
  • Ausrichtung der Ausbildung an der Handlungsorientierung
  • Stärkere Verankerung von Nachhaltigkeit und von ethischen Grundsätzen bei der Erbringung von hauswirtschafltichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen
  • Stärkere Einbindung der hauswirtschaftlichen Betreuung
  • Einbindung von Digitalisierung und Datenschutz
  • Erwerben der Kompetenz "Personen anleiten" und Mitwirkung bei der Personaleinsatzplanung
  • Einführung des neuen Prüfungsinstrumentes "Betrieblicher Auftrag" (Durchführung eines im Betrieb anfallenden berufstypischen Auftrags) bei der Abschlussprüfung.
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie hier
Antrag auf Zulassung im Sonderverfahren (Externenprüfung):
Gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz BBiG können neben Auszubildenden auch Bewerber/nnen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nachweisen, dass sie über mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung in einem betrieblichen Umfeld verfügen.