FAQ zu Ausbildungsprüfungen und Corona

Aufgrund der aktuellen Situation treten nun viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten und wichtige Informationen zum weiteren Verlauf.

Abschlussprüfungen finden statt

Die IHK-Organisation setzt alles daran, die bundeseinheitlichen schriftlichen und die praktischen/mündlichen Abschlussprüfungen im Winter 2021/2022 wie geplant zum regulären Zeitpunkt durchzuführen.

Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen trifft die IHK?

Für die Prüfungen werden besondere Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüfungsteilnehmer*innen, der Aufsichten sowie der Prüfer:innen zu schützen.

Wird im Rahmen der Prüfung getestet?

Die IHK Fulda rät allen Prüfungsbeteiligten, d. h. Prüflingen und Prüfer:innen, von den vorhandenen, kostenlosen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Je unmittelbarer vor der jeweiligen Prüfung getestet wird, desto sicherer sind alle an der Prüfung beteiligten Personen. Selbstverständlich sind die Tests stets freiwillig und daher wird die IHK derzeit keine Tests zu den Prüfungen verpflichtend einfordern.
Corona-Bürgerteststellen finden Sie unter www.corona-test-hessen.de

Was kann ich als Prüfungsteilnehmer:in tun?

Halten Sie sich vor den anstehenden Prüfungen an alle behördlichen Vorgaben und beschränken Sie mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin Ihre Kontakte eigenverantwortlich so, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.

Besteht Maskenpflicht auch während der Prüfung?

Ja, auch während der schriftlichen Prüfung muss eine Maske getragen werden, die mindestens dem Typ "medizinische Gesichtsmaske" entspricht.

Ändern sich die Prüfungsinhalte?

Die Inhalte der Abschlussprüfungen ergeben sich aus den Ausbildungsordnungen. Versäumte Inhalte müssen - wie bei normalem krankheitsbedingten Fehlen - selbstständig nachgeholt werden. Hierzu haben die meisten Berufsschulen ihren Schüler:innen Lerninhalte online zur Verfügung gestellt.

Sofern die Berufsschule die fehlenden Lerninhalte nicht zur Verfügung stellt, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die fehlenden theoretischen Lerninhalte selbst zu vermitteln oder mit Hilfe von Dritten vermitteln zu lassen.

Auszubildende sollten die Zeit ohne Berufsschule keinesfalls ungenutzt verstreichen lassen und sich weiterhin gewissenhaft auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen bieten sich Aufgaben vergangener Prüfungen an.

Kaufmännische Ausbildungsberufe
Die Aufgabensätze der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen aller kaufmännischen und IT-Berufe können über den U-Form Verlag bezogen werden.

Industriell-technische Ausbildungsberufe
Die Aufgabensätze der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen aller industriell-technischen Berufe können über die Christiani GmbH & Co. KG bezogen werden.

Was tue ich mit Blick auf die Prüfung, wenn ich am Coronavirus erkrankt bin bzw. der Verdacht einer Erkrankung besteht?

Wenn Sie zum Prüfungstermin am Coronavirus erkrankt sind, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Dies stellt in der Regel einen Rücktritt mit wichtigem Grund dar. Wichtig ist, dass Sie unverzüglich der IHK die Nichtteilnahme mitteilen müssen und den wichtigen Grund (Erkrankung) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen müssen.

Das Gleiche gilt, wenn Sie wegen des Verdachts einer Erkrankung am Coronavirus unter Quarantäne gestellt werden. In diesem Fall dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, wenn die Prüfung in den Zeitraum der Quarantäne fällt. Auch das ist ein Rücktritt mit wichtigem Grund, den Sie bitte unverzüglich unter Beifügung geeigneter Nachweise (zum Beispiel Bescheinigung vom Gesundheitsamt) der IHK Fulda mitteilen.

Welche Folgen hat es, wenn ich an der Prüfung nicht teilnehmen kann?

Sollten Sie an der Prüfung aus wichtigem Grund nicht teilnehmen, können Sie zum nächstmöglichen Termin an der Prüfung teilnehmen.

Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.