Prüfungstermine & Anmeldefristen
Fristen zur Anmeldung
Für die Anmeldung zu allen Prüfungen der IHK Fulda sind folgende Termine verbindlich:
Teil 1 der Abschlussprüfung / Zwischenprüfung (Frühjahr) | 15.11. (Vorjahr) |
Abschlussprüfung / Teil 2 der Abschlussprüfung (Sommer) | 01.02. |
Teil 1 der Abschlussprüfung / Zwischenprüfung (Herbst) | 15.05. |
Abschlussprüfung / Teil 2 der Abschlussprüfung (Winter) | 01.09. |
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Der Antrag auf vorzeitige Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) sowie das letzte vorliegende Berufsschulzeugnis sind der IHK Fulda, per Mail, einzureichen.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der Antragsfrist für die jeweilige Prüfung der IHK vorliegen. Jede Zulassung bedarf einer umfassenden, individuellen Prüfung der vorgelegten vollständigen Unterlagen. Anträge, die nach den genannten Terminen eingehen, können für die vorzeitige Zulassung zur jeweiligen Abschlussprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund der eingereichten Unterlagen überprüft die IHK Fulda, ob die Anmeldung zur vorzeitigen Prüfung möglich ist.
Fristen für die Antragsstellung | |
Sommer | 15. Januar (des laufenden Jahres) (das Halbjahres-Zeugnis (Februar-Zeugnis) muss nachgereicht werden |
Winter | 15. August (des laufenden Jahres) |
Prüfungstermine
siehe “weitere Informationen”.