Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für allgemeine Bewachungstätigkeiten ist unter anderem die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren bei der IHK erforderlich. Seit Januar 2003 ist darüber hinaus für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten in besonders konfliktgeneigten Bereichen der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung zu erbringen.
Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in den konfliktgeneigten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung erworben haben, die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendig sind. Dabei ist ein solcher Umfang zu Grunde zu legen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht. Die Einzelheiten der Sachkundeprüfung sind in der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe geregelt.

Besonders konfliktgeneigte Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 Gewerbeordnung

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenenden oder Flüchtlingen dienen
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
  • Personen im Sinne des § 5a Absatz 2 Nummer 4, die am 1. Dezember 2016 Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 und 5 der GewO durchführen, müssen bis zum 30. November 2017 einen Sachkundenachweis erbringen.

Die Sachkundeprüfung beinhaltet folgende Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Prüfungsgebühr beträgt 180,00 Euro.

Das Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 662 KB)

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine konkreten Vorgaben. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf diese Prüfung vorzubereiten. Es erscheint aber sinnvoll, sich unter Anleitung von geeigneten Dozenten in einem geregelten Lehrgang den erforderlichen Stoff anzueignen.
Grundsätzlich können Vorbereitungskurse von einer Vielzahl von Trägern angeboten werden. Die IHK informiert gerne über die dort bekannten Vorbereitungslehrgänge.
Da die Sachkundeprüfung sich auf die gleichen Sachgebiete bezieht wie das Unterrichtungsverfahren, bietet sich als Einstieg in die Thematik die Teilnahme die Teilnahme an der 40-stündigen Unterrichtung im Bewachungsgewerbe an. Zusätzlich sollte ein gezielter Vorbereitungslehrgang absolviert werden.

Befreiung von der Sachkundeprüfung

Von der Sachkundeprüfung befreit, wer erfolgreich Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr erworben hat.Wer am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig ist, benötigt die Sachkundeprüfung ebenfalls nicht. Wer am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss die Sachkundeprüfung bis spätestens 1. Juli 2005 abgelegt haben, um weiterhin in konfliktgeneigten Bereichen tätig sein zu dürfen. Der zuständigen Erlaubnisbehörde sind die Befreiungstatbestände durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.

Prüfungstermine

Die IHK Fulda behält sich die Entscheidung offen, die schriftliche Prüfung entweder in Papierform oder digital durchzuführen. Wie die digitale Prüfung aufgebaut ist, wird Ihnen in den Handreichungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1147 KB) erklärt. Eine Online-Testprüfung können Sie hier durchführen.
Schriftliche Prüfung Anmeldeschluss*
16. Mai 2024
21. März 2024
20. Juni 2024
25. April 2024
18. Juli 2024
23. Mai 2024
22. August 2024
27. Juni 2024
19. September 2024
25. Juli 2024
17. Oktober 2024
22. August 2024
21. November 2024 (unter Vorbehalt)
26. September 2024
12. Dezember 2024
17. Oktober 2024
  * Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen berücksichtigt werden können, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der Industrie- und Handelskammer Fulda eingehen.