Unterrichtung im Bewachungs­gewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielabsicht ausgeübt wird. Diese Erlaubnis ist nach § 34a der Gewerbeordnung sowohl für Unternehmer als auch für Beschäftigte erforderlich. Nachstehende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

Unternehmer:innen

Vorlage der Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Bewachungspersonal Arbeitnehmer:innen

Vorlage der Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über eine 40-stündige Unterrichtung.
Die Unterrichtung umfasst die folgende Stoffsammlung:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Termine:

Die IHK Fulda bietet das Unterrichtungsverfahren bedarfsorientiert ab einer Gruppengröße von 10 Teilnehmenden an.
Die Prüfungsgebühr beträgt 445,00 Euro.