Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Beschäftigte in Hessen. Er ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich beruflich, politisch oder im Rahmen eines Ehrenamts weiterzubilden, während das Gehalt weiterhin vollständig gezahlt wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG), das derzeit bis zum 31. Dezember 2029 gültig ist.
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen zu?
- Voraussetzungen für den Anspruch
- Welche Veranstaltungen werden anerkannt?
- Antragstellung: Fristen & benötigte Unterlagen
- Reaktionspflicht des Arbeitgebers
- Wann kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?
- Kosten & Erstattungsmöglichkeiten
- Übertragung nicht genutzter Tage
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Gemäß HBUG haben folgende Personengruppen Anspruch:
- Alle Beschäftigten mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen
- Auszubildende
- Arbeitnehmerähnliche Personen
- In Heimarbeit Beschäftigte
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Keinen Anspruch haben Landesbeamtinnen und Landesbeamte (hier gelten eigene beamtenrechtliche Regelungen).
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen zu?
Beschäftigte haben Anspruch auf:
- 5 Tage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche
- Angepasste Ansprüche bei abweichenden Wochenarbeitszeiten
- Bis zu 10 Tage innerhalb von zwei Jahren, wenn der Anspruch gebündelt wird (Verwaltungspraxis)
Eine Übertragung ist möglich, wenn der Arbeitgeber den Antrag ablehnt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch unabhängig davon freiwillig einer Übertragung zustimmen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Damit Bildungsurlaub beantragt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 6 Monate Beschäftigungszeit im Betrieb
- Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung
- Die Veranstaltung muss politischer, beruflicher oder ehrenamtlicher Weiterbildung dienen (gemäß HBUG §1)
Welche Veranstaltungen werden anerkannt?
Anerkannt werden nur Veranstaltungen, die vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales offiziell genehmigt wurden. Dazu zählen:
- Seminare der politischen Bildung
- Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung
- Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts
Wichtig: Seit 1. Januar 2024 werden nur noch Veranstaltungen von in Hessen anerkannten Trägern akzeptiert, auch bei Online- oder Hybridformaten (mind. 4 Stunden pro Tag).
Antragstellung: Fristen & benötigte Unterlagen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Mitteilung über Zeitraum und Nutzung des Bildungsurlaubs
- Anmeldebestätigung des Seminars
- Nachweis der Anerkennung (z. B. Anerkennungsbescheid)
- Programm mit Zielgruppe, Inhalten und Ablauf
- Bei Ehrenamtsschulungen zusätzlich ein Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
Reaktionspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen (teilweise 3 Wochen nach manchen Verwaltungspraxis-Hinweisen) reagieren.
Bleibt die Reaktion aus, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt.
Bleibt die Reaktion aus, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt.
Wann kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?
Eine Ablehnung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, z. B.:
- Dringende betriebliche Gründe
- Wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten im laufenden Jahr gleichzeitig Bildungsurlaub nutzt (je nach Betriebsgröße)
Die Ablehnung muss begründet erfolgen.
Kosten & Erstattungsmöglichkeiten
Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt weitergezahlt. Für Klein- und Kleinstbetriebe (weniger als 20 Mitarbeitende) kann das Land Hessen eine teilweise Erstattung der Lohnkosten gewähren.
Die Seminarkosten und Reise-/Unterkunftskosten tragen die Beschäftigten selbst; diese können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.
Übertragung nicht genutzter Tage
Wenn der Bildungsurlaub nicht in Anspruch genommen wurde, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf das folgende Jahr übertragen werden (bis spätestens 31.12. schriftlich).
