Begabtenförderung
Das Förderprogramm "Begabtenförderung - berufliche Bildung" der Bundesregierung unterstützt gezielt begabte junge Absolventen einer Berufsausbildung in ihrer Weiterbildung.
Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und der Bewerbung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung.
Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.700 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.
Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.700 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.
Die IHK Fulda betreut die Stipendiat:innen für den Bereich Industrie, Handel und Dienstleistung im Landkreis Fulda.
Absolvent:innen einer beruflichen Erstausbildung sind herzlich eingeladen, sich um ein Stipendium zu bewerben. In der Regel sind alle Prüfungsabsolvent antragsberechtigt und können sich als Stipendiat:in für die Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, sofern sie im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt haben. Die Bewerbungen für das Folgejahr müssen der IHK Fulda in jedem Jahr bis zum 30. November vorliegen.
Über die Auswahl der Stipendiat:innen entscheidet dann ein unabhängiges, paritätisch besetztes Auswahlgremium. Eine aussagefähige Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen umfassen:
Absolvent:innen einer beruflichen Erstausbildung sind herzlich eingeladen, sich um ein Stipendium zu bewerben. In der Regel sind alle Prüfungsabsolvent antragsberechtigt und können sich als Stipendiat:in für die Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, sofern sie im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt haben. Die Bewerbungen für das Folgejahr müssen der IHK Fulda in jedem Jahr bis zum 30. November vorliegen.
Über die Auswahl der Stipendiat:innen entscheidet dann ein unabhängiges, paritätisch besetztes Auswahlgremium. Eine aussagefähige Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen umfassen:
- Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm mit einer Begründung für den Antrag
- Tabellarischer Lebenslauf und eine Kopie des Prüfungszeugnisses
- Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule und des Ausbildungsbetriebes
- Beschäftigungsnachweis des aktuellen Arbeitgebers (wöchentliche Arbeitszeit, etc.)
- Sonstige Leistungsnachweise/Zertifikate
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Richtlinien.
