Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat
Einstiegsqualifizierungen (EQ) mit IHK‑Zertifikat bieten Jugendlichen, die noch nicht vollständig für eine klassische Ausbildung bereit sind, einen guten Einstieg in die Berufsausbildung. Gleichzeitig bieten sie Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, junge Talente frühzeitig kennenzulernen und für eine spätere Ausbildung zu gewinnen.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Ausbildungswillige und ausbildungsfähige Jugendliche sollen eine Chance erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre weder für die Wirtschaft noch für die Gesellschaft sinnvoll. Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK‑Zertifikat ist es daher, Potenziale zu erkennen und den Einstieg in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.
Mit einer Einstiegsqualifizierung können Jugendliche innerhalb von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufs, den Betrieb und den Arbeitsalltag kennenlernen. Die EQ fungiert als Türöffner – sie erleichtert den Übergang in eine anschließende Ausbildung oder Beschäftigung.
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen schließen mit den Jugendlichen einen EQ‑Vertrag ab. Vertragsmuster und Beispiele stellt die IHK bereit. Zusätzlich können weitere Tätigkeitsbereiche gemeinsam mit dem zuständigen IHK‑Ausbildungsberater festgelegt werden.
Während der Einstiegsqualifizierung:
- setzen die Betriebe die Jugendlichen im Unternehmen ein und vermitteln ihnen fachliche sowie soziale Kompetenzen,
- die Jugendlichen verpflichten sich aktiv zu lernen,
- bei Berufsschulpflicht (je nach Bundesland unterschiedlich) sorgen die Unternehmen dafür, dass der Schulbesuch möglich ist.
Die Agentur für Arbeit:
- bezuschusst die Vergütung der Einstiegsqualifizierung,
- gewährt zusätzlich einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag,
- passt beide Zuschüsse regelmäßig an.
Am Ende der EQ:
- stellt das Unternehmen ein betriebliches Zeugnis aus und bewertet die Leistungen,
- die IHK vergibt ein IHK‑Zertifikat, das den Übergang in Ausbildung oder Beruf erleichtert.
Bei einer anschließenden Ausbildung im selben Beruf kann – nach Antrag und Prüfung durch die IHK – EQ‑Zeit angerechnet werden, sofern die vermittelten Inhalte in Umfang und Tiefe einem Ausbildungsberuf entsprechen.
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema „Einstiegsqualifizierungen“ erhalten Sie beim DIHK oder bei der Agentur für Arbeit.
FAQ Einstiegsqualifizierung
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Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Angebot der Wirtschaft für junge Menschen, die aufgrund persönlicher Voraussetzungen erschwerte Vermittlungschancen haben. Sie verbindet praktische Arbeit im Betrieb mit Lernen und ermöglicht so einen ersten Einstieg in ein Berufsfeld eines anerkannten Ausbildungsberufs.Das Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche, die am 30. September noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Auch junge Menschen mit Behinderungen können an einer EQ teilnehmen, wenn ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt wird und die Maßnahme ihre Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt.
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Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?
Die Einstiegsqualifizierung eignet sich besonders für junge Menschen, die trotz Vorbereitung noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Sie lernen dabei den Betrieb und das Berufsleben praktisch kennen.Da die Tätigkeiten Teil anerkannter Ausbildungsberufe sind, kann bei gegenseitigem Interesse jederzeit in eine reguläre Ausbildung oder Beschäftigung übergegangen werden.
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Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
Die Einstiegsqualifizierung steht allen Tätigkeitsbereichen offen und eignet sich besonders, weil Schulzeugnisse oft wenig über die praktischen Fähigkeiten junger Menschen aussagen. Für Betriebe bietet sie die Chance, potenziellen Nachwuchs im Arbeitsalltag intensiv kennenzulernen. Zudem können auch Unternehmen teilnehmen, die nicht alle Voraussetzungen für eine vollständige Ausbildung erfüllen.
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Wann beginnt und wann endet die Förderung der Einstiegsqualifizierung?
Für junge Menschen mit erschwerten Vermittlungschancen, die trotz bundesweiter Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, beginnt die Förderung in der Regel ab dem 1. Oktober.Jugendliche ohne ausreichende Ausbildungsreife, lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen sowie sogenannte „Altbewerber“ können bereits ab dem 1. August gefördert werden.Die Förderung endet normalerweise im Monat vor Beginn einer regulären betrieblichen Ausbildung.
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Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
Die Einstiegsqualifizierung dauert mindestens vier Monate und höchstens ein Jahr. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die konkrete Dauer individuell festgelegt – abhängig von der persönlichen Entwicklung der teilnehmenden Jugendlichen.
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Probezeit in der Einstiegsqualifizierung?
Die Probezeit richtet sich nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung. Bei einer zwölfmonatigen EQ sollte die Probezeit höchstens zwei Monate betragen. Bei einer viermonatigen EQ wird eine Probezeit von zwei Wochen empfohlen.
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Was geschieht nach dem Ende der Einstiegsqualifizierung?
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung wird durch ein betriebliches Zeugnis sowie ein darauf basierendes IHK‑Zertifikat bestätigt. Das Zertifikat beschreibt die Tätigkeitsbereiche, in denen der Jugendliche eingesetzt war, und kann später auf eine anschließende Berufsausbildung angerechnet werden.Der Betrieb muss außerdem innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Förderzeitraums eine Übersicht über die gezahlte Vergütung und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge – inklusive Zahlungsnachweisen und dem Vordruck „Schlüsselnachweise“ – bei der Agentur für Arbeit einreichen.
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Ist das betriebliche Zeugnis eine verbindliche Vorgabe?
Das betriebliche Zeugnis ist wichtig, um den Leistungsstand der teilnehmenden Jugendlichen zuverlässig einschätzen zu können. Der hierfür entwickelte Vordruck wird empfohlen, da er leicht zu nutzen ist und bundesweit einheitlich eingesetzt wird.Für das IHK‑Zertifikat gilt: Der Betrieb muss mindestens vier von sechs (bzw. drei von fünf) Bewertungskriterien mit der Note „ausreichend erkennbar“ oder besser beurteilen.
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Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?
Die Einstiegsqualifizierung ist so aufgebaut, dass Jugendliche nach dem Prinzip „Learning by Doing“ praktische Aufgaben im Betrieb übernehmen und dabei wichtige Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt bekommen. Diese Inhalte entsprechen Teilbereichen eines anerkannten Ausbildungsberufs.Im Mittelpunkt steht die Vermittlung fachlicher sowie sozialer Kompetenzen. Daher bildet § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die rechtliche Grundlage für das Vertragsverhältnis einer Einstiegsqualifizierung.Eine Kopie des EQ-Vertrags muss vom Betrieb an die IHK übermittelt werden.
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Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
Ja, es gibt eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung. Die Agentur für Arbeit unterstützt Betriebe dabei und bezuschusst die Vergütung, wobei die Höhe des Zuschusses regelmäßig angepasst wird.
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Kann ein Betrieb eine EQ auch ohne Förderung anbieten und selbst eine Vergütung bezahlen?
Selbstverständlich – das Angebot einer Einstiegsqualifizierung ist nicht an eine Förderung gebunden.
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Gelten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auch für die Teilnehmer an der Einstiegsqualifizierung?
Wenn Jugendliche ihre Einstiegsqualifizierung in einem tarifgebundenen Unternehmen absolvieren und der Tarifvertrag auch Regelungen zur Praktikumsvergütung enthält, müssen die Betriebe diese Vorgaben einhalten. Einige Tarifverträge sehen entsprechende Vergütungsregelungen vor, z. B. der Chemie‑Tarifvertrag zur Integration von Jugendlichen oder Tarifverträge der Metall‑ und Elektroindustrie in der Pfalz. Ähnliche Vereinbarungen gibt es auch im Hotel‑ und Gaststättengewerbe in Baden‑Württemberg und Nordrhein‑Westfalen. Im Handel hingegen bestehen üblicherweise keine tariflichen Vorgaben zur Praktikantenvergütung.Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, kann keine Vergütung vereinbart werden, die lediglich der von der Agentur für Arbeit bezuschussten Höhe entspricht – die Förderung durch die Arbeitsagentur kann aber trotzdem genutzt werden. Bei Fragen sind die jeweiligen Branchenverbände die richtigen Ansprechpartner.Gibt es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, gilt sie grundsätzlich auch für Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vereinbarung überhaupt Regelungen für Praktikumsverhältnisse enthält.
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Müssen sich die Jugendlichen einer Erstuntersuchung unterziehen?
Ja, aber nur bei Jugendlichen unter 18 Jahren. In diesem Fall gelten die §§ 32 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das bedeutet: Der Jugendliche muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben ärztlich untersucht worden sein, und dem Betrieb muss die entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegen.
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Welcher Unterschied besteht zwischen der Berufsausbildungsvorbereitung und der Einstiegsqualifizierung?
Die Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68 ff. BBiG) richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, bei denen eine reguläre Ausbildung noch nicht möglich ist. Sie kann zusätzlich durch sozialpädagogische Unterstützung begleitet werden.Im Unterschied dazu findet die Einstiegsqualifizierung (EQ) überwiegend im Betrieb statt: mindestens 70 % der Zeit, bei Teilnahme an einem Deutschförderkurs mindestens 50 %.Teile einer Berufsausbildungsvorbereitung können außerdem als Bestandteil einer EQ anerkannt und bei der Festlegung ihrer Gesamtdauer berücksichtigt werden.
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Besteht während der Einstiegsqualifizierung Berufsschulpflicht?
Die Berufsschulpflicht besteht unabhängig davon, welcher Ausbildungsberuf oder welche Einstiegsqualifizierung gewählt wird. Da die Regelungen zur Berufsschulpflicht in den Bundesländern unterschiedlich sind, richtet sich die Teilnahmepflicht nach dem jeweiligen Landesschulgesetz.Jugendliche können nur dann an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen, wenn der Besuch der Berufsschule gewährleistet ist oder eine Befreiung durch das zuständige Schulamt vorliegt. Vor Ort sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Berufsschulpflicht sinnvoll zu gestalten. Ansprechpartner hierfür sind die zuständigen Landesbehörden.
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Wann dürfen die Parteien den Vertrag kündigen?
Das Kündigungsrecht für eine Einstiegsqualifizierung richtet sich nach den §§ 22 und 26 BBiG und ist auch im Vertrag festgehalten.Während der Probezeit
Kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist beendet werden.Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur möglich:
a) aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist.
b) durch den Jugendlichen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Tätigkeit aufnehmen möchte.In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund enthalten.Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen wird, nachdem der Kündigungsgrund der kündigenden Partei bekannt geworden ist. -
Gibt es eine Altersbegrenzung oder sonstige Beschränkungen?
Nein. Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an alle jungen Menschen, die bisher keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Sie dient als Vorbereitung auf eine anschließende Ausbildung oder einen anderen weiterführenden Bildungsgang.Die sogenannte Ausschließlichkeitsklausel (§ 4 Abs. 3 BBiG), nach der Jugendliche nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden dürfen, gilt hier nicht – denn die EQ ist ausdrücklich keine Ausbildung, sondern eine Vorstufe dazu.
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Darf das Unternehmen den Jugendlichen wie eine Hilfskraft einsetzen?
Nein. Eine Einstiegsqualifizierung ist kein Arbeitsverhältnis. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die Teilbereichen eines anerkannten Ausbildungsberufs entsprechen. Ziel ist die Qualifizierung der Jugendlichen, nicht die Erbringung vollwertiger Arbeitsleistung.Ein Arbeitsverhältnis liegt hingegen dann vor, wenn die tatsächliche Tätigkeit und die Bezahlung im Mittelpunkt stehen. Wird ein EQ‑Teilnehmer in der Praxis wie ein Hilfsarbeiter eingesetzt, riskiert der Betrieb:
- den vollen Lohn für die tatsächlich erbrachte Arbeit nachzahlen zu müssen
- sowie eine Rückforderung des Vergütungszuschusses durch die Arbeitsagentur.
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Wie ist der Jugendliche unfallversichert?
Der zuständige Unfallversicherungsträger für Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung ist derselbe Versicherungsträger, der auch für das Unternehmen zuständig ist – in der Regel also die gewerbliche Berufsgenossenschaft.Der Unfallversicherungsschutz für die Jugendlichen ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 2 Abs. 2 SGB VII.
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Kann das Unternehmen den Jugendlichen nach der Einstiegsqualifizierung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?
Grundsätzlich ja. Normalerweise verbietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine erneute Befristung, wenn zuvor bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber bestand. Dieses Verbot gilt jedoch nicht, wenn für die erste Befristung ein sachlicher Grund vorlag.Bei einer einjährigen Einstiegsqualifizierung liegt ein solcher sachlicher Grund vor, da die Förderung durch die Agentur für Arbeit nur für einen festen Zeitraum gewährt wird. Wird der Jugendliche im Anschluss übernommen, ist daher auch eine neue befristete Beschäftigung grundsätzlich möglich.Da in der Praxis jedoch verschiedene Konstellationen auftreten können, sollte man sich vor Abschluss eines anschließenden Vertrages individuell über mögliche rechtliche Folgen beraten lassen.
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Kann das Unternehmen die erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung auf ein nachfolgendes Ausbildungsverhältnis anrechnen?
Angerechnet werden kann nur die Zeit, in der ein EQ‑Teilnehmer die gleichen Inhalte in gleichem Umfang und gleicher Tiefe vermittelt bekommen hat, wie es bei einem Auszubildenden in diesem Betrieb der Fall wäre.
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Muss nach absolvierter Einstiegsqualifikation in einem nachfolgenden Ausbildungsverhältnis erneut eine Probezeit vereinbart werden?
Ja. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss eine Probezeit zwischen einem und höchstens vier Monaten vereinbart werden.
Wurde die Einstiegsqualifizierung erfolgreich im selben Betrieb absolviert und schließt sich dort eine Ausbildung an, sollte die Probezeit jedoch nicht länger als einen Monat sein.
