Florist/-in

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Merkblatt für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die schriftlichen Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste und zweite Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Im Ausbildungsberuf Florist/-in sieht die Ausbildungsordnung eine praktische und eine schriftliche Zwischenprüfung vor.
In der praktischen Zwischenprüfung sollen in höchstens drei Stunden vier Aufgaben durchgeführt werden. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen,
2. Wattieren und Abwickeln,
3. Binden eines Kranzes und
4. Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung.
In der schriftlichen Zwischenprüfung sollen in insgesamt 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeitet werden:
1. Berufsbildung, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung,
3. Wachstumsfaktoren und Lebensvorgänge von Pflanzen,
4. Bedarfsermittlung,
5. Warenannahme,
6. Verkaufsvorbereitung,
7. Kalkulation von Verkaufspreisen.
Die Anforderungen und Regelungen zur praktischen Zwischenprüfung finden Sie im Download-Bereich “Weitere Informationen” auf der rechten Seite.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Prüfung ist praktisch und schriftlich durchzuführen.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitstechniken und Regeln der Gestaltung praxisbezogen anwenden, Kunden beraten sowie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe einschließlich eines Beratungsgespräches sowie in höchstens zwei Stunden drei Arbeitsproben durchführen.
1. Für die komplexe Prüfungsaufgabe kommen insbesondere in Betracht:
Planen und Herstellen eines Pflanzen- und Blumenschmucks aus einem der nachstehend genannten Bereiche nach Wahl des Prüflings:
  • Hochzeitsschmuck,
  • Trauerschmuck,
  • Raumschmuck,
  • Tischschmuck.
Dazu ist eine Skizze mit Farbangabe, eine Liste pflanzlicher und nichtpflanzlicher Werkstoffe nach Menge, Art und Qualität sowie eine Kalkulation zu erstellen. Diese Aufgabenstellung soll Ausgangspunkt für ein kundenorientiertes Beratungsgespräch sein. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 30 Minuten auf das Beratungsgespräch entfallen.
2. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  • Binden eines Straußes,
  • Fertigen einer gesteckten Gefäßfüllung und
  • Bepflanzen eines Gefäßes.
In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle zeigen, dass er die fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhänge im Floristbetrieb versteht sowie die Bedarfs- und Sortimentsstruktur überblickt. Es sind Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten zu bearbeiten:

1. im Prüfungsfach Technologie:
1.1 Gestalten mit pflanzlichen und nichtpflanzlichen Werkstoffen,
1.2 Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen handelsüblicher Pflanzen und Pflanzenteile,
1.3 Anwenden fachspezifischer Rechtsvorschriften, insbesondere erforderliche fachliche Kenntnisse gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, Natur- und Umweltschutz,
2. im Prüfungsfach Warenwirtschaft:
2.1 Einkauf, Verkauf, Dienstleistung,
2.2 betriebliche Abläufe und kaufmännische Kontrolle,
2.3 Warensortimente;
3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsfach Technologie 90 Minuten,
2. im Prüfungsfach Warenwirtschaft 90 Minuten,
3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.
Die Anforderungen und Regelungen zur praktischen Abschlussprüfung finden Sie im Download-Bereich “Weitere Informationen” auf der rechten Seite.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).