Fachlagerist/-in

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Merkblatt für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die schriftlichen Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres (Frühjahr) statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Im Ausbildungsberuf Fachlagerist/-in sieht die Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung nur eine praktische Prüfung in Form einer Arbeitsaufgabe vor.
Der Prüfungsteilnehmer soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:
  1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
  2. Einlagern von Gütern nach Güterarten
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer auch zeigen, dass er Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschult berücksichtigen kann.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1. Praktische Arbeitsaufgaben
höchstens 3 Stunden
2. Lagerprozesse
höchstens 90 Minuten
3. Güterbewegung
höchstens 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
höchstens 60 Minuten
Der erste Prüfungsbereich beinhaltet eine praktische Prüfung, die Prüfungen in den Prüfungsbereichen 2 bis 4 werden schriftlich durchgeführt.

Praktische Arbeitsaufgaben
Der Prüfungsteilnehmer soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben durchführen bzw. bearbeiten.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).