Anlagenmechaniker/-in

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder dem aktuellen Merkblatt für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die schriftlichen Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (PAL-Aufgabe oder betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Bereitstellungsunterlagen

Die Standardbereitstellungsunterlagen sowie die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb stehen auf der Homepage der PAL Stuttgart zum Download bereit. Bitte laden Sie diese eigenständig herunter.

Teil 1 der Abschlussprüfung

Der Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Teil 2. Bei der Abschlussprüfung Teil 1 handelt es sich um eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung.

Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in die folgenden Einsatzgebiete eingeteilt:
  • Anlagenbau
  • Apparate- und Behälterbau
  • Instandhaltungstechnik
  • Rohrsystemtechnik
  • Schweißtechnik
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus vier Prüfungsbereichen:

1. Auftrags- und Funktionsanalyse,
2. Fertigungstechnik,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4. Arbeitsauftrag

Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ wird in einer der folgenden Prüfungsvarianten geprüft:

Prüfungsvariante 1
Der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen. Die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt sechs Stunden; durch Beobachtungen der Durchführung, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Durchführung der Arbeitsaufgabe bewertet werden.

Prüfungsvariante 2
Der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt; unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden.

Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Projektgenehmigung:
Den Antrag zur Genehmigung des betrieblichen Auftrags wird über unser Bildungsportal gestellt. Abgabe für diesen ist immer der Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung. Nach Ende des Genehmigungszeitraums erhalten die Prüflinge eine Benachrichtigung per Mail. Dort erfahren sie, ob Ihr Antrag genehmigt, mit Auflage genehmigt oder abgelehnt wurde.

Dokumentation:
Die Dokumentation sollte in der Regel am PC (elektronisch) erstellt werden. Dabei ist eine übliche Schriftgröße (Schriftgrad 11-14) und eine Standardschriftart (z. B. Arial) zu verwenden. Die praxisbezogenen Unterlagen sind auf das Notwendigste zu beschränken.

Die persönliche Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB) und Dokumentation ist bis zum mitgeteilten Termin im IHK-Bildungsportal hochzuladen. Wird die Dokumentation nicht rechtzeitig hochgeladen, gilt der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag als nicht abgelegt.

Hinweise zur Dokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) des betrieblichen Auftrags finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Zulässige Hilfsmittel

Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten

²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 (Prüfungsbereich: Betrieblicher Auftrag und Dokumentation) finden Sie im Download-Bereich “Weitere Informationen” auf der rechten Seite.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).