Hinweise zur Dokumentation des betrieblichen Auftrags | Technische/-r Produktdesigner/-in

Zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfungsteilnehmende in höchstens 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und diesen mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Das Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation fließt in die Bewertung des Arbeitsauftrages mit 20 %, die Präsentation mit 20 % und das auftragsbezogene Fachgespräch mit 60 % ein.
Die Dokumentation soll aus den folgenden Inhalten bestehen und auch so gegliedert werden:
  1. Deckblatt mit Bezeichnung des Projektes, Name der Firma und des Prüfungsteilnehmenden
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Kopie Antrag „Betrieblicher Auftrag“
  4. Kopie „Bestätigung über den durchgeführten betrieblichen Auftrag“
  5. Ausgangssituation / Kundenwünsche / Anforderungen (Eckwerte des Pflichtenheftes)
  6. Planung (grundsätzlicher Rahmen - Zeit / Kosten)
  7. Entwurf / Konzeption
  8. Realisierung
  9. Ergebnisbewertung und Ausblick
  10. Anlagen
Die Dokumentation sollte digital erstellt werden, eine handschriftliche Dokumentation ist nicht erwünscht. Dabei ist eine übliche Schriftgröße (Schriftgrad 12) und eine Standardschriftart (z. B. Arial) zu verwenden.
Die Dokumentation darf im Rahmen der Punkte 5 bis 9 nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten umfassen. Als Anlage dürfen der Dokumentation nur Unterlagen beigefügt werden die im Zusammenhang mit dem Projekt als „sinnvoll“ eingestuft werden können und auf die im Rahmen der Dokumentation der Punkte 5 bis 9 verwiesen wurde. Damit muss jedes Papier in der Anlage einen direkten Bezug zu der Dokumentation haben.
Darüber hinaus sind Unterlagen die vom Kunden bereitgestellt werden und somit nicht eigenständig vom Prüfungsteilnehmenden erstellt werden, als „Kundenunterlagen“ zu kennzeichnen. Insgesamt darf der Umfang der Anlagen 15 Seiten nicht überschreiten. Sollten im Einzelfall der „Anlage“ mehr Seiten beigefügt werden müssen, ist dies gegenüber dem Prüfungsausschuss auf einem gesonderten Blatt schlüssig zu begründen. Diese Begründung wird der „Anlage“ dann als letztes Blatt beigefügt.
Bei der Form und Gestaltung der Dokumentation werden z.B. die inhaltliche Gestaltung, eine ansprechende Aufbereitung der Inhalte oder auch vorhandene Literatur- und Quellennachweise bewertet.
Die Dokumentation ist bis zum unten genannten Termin im IHK‑Bildungsportal hochzuladen:
Abschlussprüfung Sommer (vorzeitig) 8. Mai
Abschlussprüfung Winter (regulär) 8. Dezember
Wird die Dokumentation nicht rechtzeitig hochgeladen, gilt der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag als nicht abgelegt.

Berechnung des Ergebnisses der Dokumentation*

Lfd. Nr. Bewertungsgruppe Zwischenergebnis Gruppenfaktor Ergebnis
1 Planung 1,5
2 Entwurf/Konzeption 2,0
3 Realisierung 5,0
4 Form und Gestaltung 1,5
Ergebnis Dokumentation (max. 100 Punkte) Feld 1

Berechnung des Ergebnisses der Präsentation*

Lfd. Nr. Bewertungsgruppe Zwischenergebnis Gruppenfaktor Ergebnis
MAK PGK
1 Einstieg/Motivation/Zeitplanung 1,0 2,5
2 Medieneinsatz 2,5 2,5
3 Rhetorische Elemente 2,5 2,5
4 Fachliche Richtigkeit 4,0 2,5
Ergebnis Präsentation (max. 100 Punkte) Feld 2
Die Präsentation umfasst bei der Prüfung höchstens 10 Min.
MAK: Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion
PKG: Fachrichtung: Produktgestaltung und -konstruktion

Berechnung des Ergebnisses des auftragsbezogenen Fachgesprächs*

Lfd. Nr. Bewertungsgruppe Zwischenergebnis Gruppenfaktor Ergebnis
1 Methodisches Vorgehen 3
2 Projektbezogene Fachkunde 4
3 CAD-Anwendung 3
Ergebnis auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 100 Punkte) Feld 3
Das auftragsbezogene Fachgespräch umfasst bei der Prüfung höchstens 20 Min.

Berechnung des Gesamtergebnisses des Arbeitsauftrags*

Lfd. Nr. Bewertungsgruppe Zwischenergebnis Gruppenfaktor Ergebnis
1 Dokumentation Feld 1 0,2
2 Präsentation Feld 2 0,2
3 Auftragsbezogenes Fachgespräch Feld 3 0,6
Gesamtergebnis (max. 100 Punkte)
*Änderungen vorbehalten