Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie sich alte Prüfungsaufgaben, zum Vorbereiten auf die Prüfung, bestellen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Der Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Teil 2.
Bei der Abschlussprüfung Teil 1 handelt es sich um eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung. Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die praktische Prüfungszeit beträgt höchstens 90 Minuten. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 60 Minuten haben.
Bei der Abschlussprüfung Teil 1 handelt es sich um eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung. Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die praktische Prüfungszeit beträgt höchstens 90 Minuten. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 60 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
1. Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. Betriebsdienst sowie
3. Zugfahrt und Prüfen von Triebfahrzeugen
Die Prüfungsbereiche 1 und 2 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Zugfahrt und Prüfen von Triebfahrzeugen“ wird praktisch geprüft.
Das Einsatzgebiet richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes:
- Güterverkehr
- Personenverkehr
Zulässige Hilfsmittel
Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
1. Betriebliche/ betrieblich-technische Regelwerke
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
1. Betriebliche/ betrieblich-technische Regelwerke
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite der PAL Stuttgart: Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport - IHK Region Stuttgart
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
