Bankkaufleute

Nach über 20 Jahren wurde die Verordnung des Ausbildungsberufes “Bankkaufmann/-frau” nun grundlegend überarbeitet und modernisiert.

Angesichts der fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozesse in der Bankbranche erscheint es selbsterklärend, dass sich neue Erfordernisse auch für die Erstausbildung ergeben. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Mit der Neuordnung stellt der aktualisierte Beruf die Ausrichtung an der Kundenbeziehung konsequent in den Mittelpunkt – auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle.  Neben einer ganzheitlichen Kundenberatung präzisiert die neue Verordnung zudem die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte. Sie ergänzt methodische Kompetenzen, die im Zusammenhang mit projektorientierten Arbeitsweisen sowie der Optimierung und Weiterentwicklung von standardisierten Prozessen relevant sind.
Neu eingeführt wird im Beruf Bankkaufmann/-frau ferner die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt – die an dieser Stelle bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie hier