Praktika in Unternehmen

Ein Praktikum für Schüler oder Studierende ist ein guter Schritt zur Fachkräftesicherung. Gleichzeitig profitieren diese von einer frühzeitigen Berufsorientierung, erster Unternehmenspraxis und dem Blick über den (hoch-)schulischen Tellerrand. Damit das Praktikum zum Erfolg wird und die gewünschten Effekte eintreten, sollten Sie ein Praktikum gut vorbereiten, begleiten und nachbereiten.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Praktika

Sie müssen bei der Einstellung und Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Dabei spielt es eine Rolle, um welche Art Praktikum es sich handelt. Hier ein kurzer Überblick:
Kein Arbeitsrecht Paragraf 26 Berufsbildungsbildungsgesetz Normales Arbeitsrecht
Echtes Praktikum (von einer Prüfungsordnung zwingend als studien- beziehungsweise ausbildungsbegleitend vorgeschrieben) Unechtes Praktikum (freiwilliges Praktikum zum Erwerb von Kenntnissen) Unechtes Praktikum (freiwilliges Praktikum mit Austausch von Arbeitsleistung gegen Vergütung)
Schülerpraktikum Volontariat Schülerferienjobs
Fachpraktikum von Fachoberschülern Anlern-
verhältnis
Anlernverhältnis
Diplomanden Einstiegs-
qualifikation
Werkstudenten
Umschulungs-
verhältnis
Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife Trainees
Einfühlungs-
verhältnis
Probearbeits-
verhältnis
Aushilfsarbeits-
verhältnis
Eingliederungs-
verhältnis
Ein-Euro-Jobs
Arbeitsbeschaffungs-
maßnahme (ABM)

Schülerpraktikum

Sinn eines Schülerpraktikums ist es, Schüler an die Arbeitswelt heranzuführen. Die Schüler sollen erste Erfahrungen mit der Berufswelt in praktischer und sozialer Hinsicht sammeln. Unter den Begriff des Schülerpraktikums fällt nicht nur das klassische (Plicht-)Betriebspraktikum, sondern beispielsweise auch das freiwillige Betriebspraktikum, das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie das Praktikum zum Abschluss des Bildungsganges „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“.
Zur Vorbereitung des Praktikums stellt die DIHK verschiedene Musterunterlagen zur Verfügung, wie etwa eine Praktikumsvereinbarung, Praktikumspläne und Bewertungsbögen. Alle Downloads finden Sie hier.

Gesetzliche Regelungen beim verpflichtenden Schülerpraktikum

Art der Tätigkeit Schüler, die der Vollzeitschulpflicht noch unterliegen, dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden.
Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit (ohne Ruhepausen) Kinder (unter 15 Jahre): 7 Stunden
Jugendliche (15 bis unter 18 Jahren und keine Vollschulzeitpflicht): 8 Stunden
Höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit Kinder (unter 15 Jahre): 35 Stunden
Jugendliche (15 bis unter 18 Jahren und keine Vollschulzeitpflicht): 40 Stunden
Ruhepausen Ruhepausen müssen im Voraus feststehen und sind abhängig vonder Arbeitszeit:
Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden: 30 Minuten
Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 60 Minuten
Tägliche Freizeit Mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
Nachtruhe 20:00 – 6:00 Uhr
Beschäftigungsdauer 5 Tage pro Woche
Ruhetag Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist verboten (Ausnahme u.a. in der Gastronomie, siehe JArbSchG §§ 16-18)
Arbeitsschutz Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch zu sehr belasten.
Ausnahmen: Schutz ist durch Praktikumsbetreuer oder anderen Fachkundigen gewährleistet
Verordnung: Gefahrenstoffverordnungen mit speziellen technischen Regeln und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Belehrungen des Praktikanten müssen vor Praktikumsbeginn durchgeführt und sollten quittiert werden.
Urlaub Der Schülerpraktikant hat mangels eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses keinen Anspruch auf Urlaub.
Vergütung/Bezahlung Kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Diese kann allerdings freiwillig gezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht.
Sozialversicherung Sofern kein Arbeitsentgelt geleistet wird, sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Unfallversicherung Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, unterliegen Schülerbetriebspraktika der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schülerbetriebspraktikanten sind auf dem Hin- und Rückweg sowie während ihrer Tätigkeit als Praktikant unfallversichert.
Haftpflichtversicherung Der Schulträger muss für die Dauer des Schülerpraktikums eine Haftpflichtversicherung abschließen und die dafür entstehenden Kosten übernehmen.
Datenschutz/Schweigepflicht Wenn Schüler während des Praktikums Zugang zu Daten haben, die unter die DSGVO und/oder das BDSG fallen, sind sie auf die Schweigepflicht hinzuweisen und dazu schriftlich zu verpflichten.
Stand: September 2025

Wie und wo man Praktikanten finden kann

Ähnlich der Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit der Suche nach denen, die zu dem Unternehmen passen und die geplanten Aufgaben zufriedenstellend erfüllen werden, ein gewisser Aufwand verbunden. Bei der Suche sollen Ihnen folgende Angebote behilflich sein:
Hinweis: Eine Vermittlung von Praktikumsstellen kann durch uns nicht erfolgen!

Tipps zur Vorbereitung und Durchführung eines Praktikums

Mit einer guten Vorbereitung des Praktikums vermeiden Sie häufig auftretende Probleme bei der Durchführung. So sollte beispielsweise eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen werden und mithilfe einer Checkliste überprüft werden, ob die wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung berücksichtigt wurden. Eine erste Hilfestellung bietet hier der “Leitfaden Schülerpraktikum” der DIHK.