Teilzeit-Berufsausbildung

Üblich ist eine Berufsausbildung in Vollzeit. Die Ausbildung im dualen System ist die häufigste und ermöglicht in Hessen den Zugang zur Hochschule. In der dualen Ausbildung werden die theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule vermittelt. Die praktischen Fertigkeiten erlernen Auszubildende in Betrieben oder Lernwerkstätten. Grundlage hierfür sind das Berufsbildungsgesetz (BBIG), die Handwerksordnung (HwO) und das Pflegeberufegesetz (PflBG).
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, eine Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Das ist in § 7a BBiG und § 27b HwO und § 6 PflBG geregelt.
Voraussetzung für die Teilzeit sind jeweilige Vereinbarungen zwischen Auszubildenden und Ausbildenden über die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit. Diese Verkürzung darf aber höchstens 50% betragen.
Die zeitliche Kürzung erfolgt ausschließlich im praktischen Ausbildungsteil. Die Berufsschulzeiten bleiben in der Regel unverändert Vollzeit. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Ausbildungsdauer entsprechend der Verkürzungen verlängert. Eine Teilzeitberufsausbildung ist aber auch wie bisher – wie in Vollzeit – in verkürzter Zeit möglich. Die Verkürzung ist sowohl zu Beginn der Ausbildung, als auch später möglich. Die für die Eintragung der Berufsausbildungsverträge zuständigen Kammern prüfen die Voraussetzungen für die Verkürzung.