Sachbezugswerte

Seit dem 1. Januar 2022 gelten nach der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung neue Beträge. Sie sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden beispielsweise Unterkunft oder Verpflegung gewährt.
Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich vor; allerdings ist die Höchstgrenze der Anrechnung für Ausbildungsverträge gesetzlich auf 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung beschränkt. Der Auszubildende muss danach in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung als Geldleistung erhalten.
Die wichtigsten Anrechnungswerte für Auszubildende lauten:
 

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung insgesamt
täglich
2,17 Euro
4,13 Euro
4,13 Euro
10,43 Euro
monatlich
65,00 Euro
124,00 Euro
124,00 Euro
313,00 Euro

Unterkunft belegt mit:
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
einem Mitarbeiter
236,30 Euro
194,60 Euro
zwei Mitarbeitern
125,10 Euro
83,40 Euro
drei Mitarbeitern
97,30 Euro
55,60 Euro
mehr als drei Mitarbeitern
69,50 Euro
27,80 Euro

Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt für jeden Tag mit 1/30.
Dabei wird auf jeweils zwei Dezimalstellen berechnet, wobei die Cent aufgerundet werden, wenn sich bei der Berechnung eine dritte Dezimalstelle zwischen fünf und neun ergeben würde.