Berufsschulunterricht

Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

Berufsschulunterricht ist Ausbildung an einem anderen Lernort und integraler Bestandteil der dualen Ausbildung.

Der Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich verpflichtet, die Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Der Besuch der Berufsschule ist als Ausbildung an einem anderen Lernort zu werten. Demnach ist auf der Basis des Arbeitszeitgesetzes eine umfängliche Beschäftigung der Auszubildenden vor Beginn der Berufsschule nicht möglich.

Darüber hinaus kann/darf der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden auch nicht ohne Genehmigung der Schulleitung vom Berufsschulbesuch befreien. Denn die Pflicht zur Freistellung für den Berufsschulbesuch besteht auch, wenn betriebliche Notwendigkeiten dem Berufsschulbesuch eigentlich entgegen stehen.

Grundsätzlich gilt, dass die Verordnung über die Berufsschule (§6) die Voraussetzungen für eine Beurlaubung vorgibt. Danach können Berufsschüler/innen aus zwingenden betrieblichen Gründen und zur Teilnahme an Jugend- und Ausbildungsveranstaltungen sowie Betriebsversammlungen mit ausbildungsrelevanten Themen vom Klassenlehrer im Umfang von bis zu zwei Unterrichtstagen in einem gesamten Schuljahr beurlaubt werden.

Weitere drei Tage kann wiederum nur der Schulleiter aufgrund betrieblichen Urlaubs oder Betriebsferien genehmigen. Darüber hinaus gehende Beurlaubungen können nur durch das Staatliche Schulamt autorisiert werden.

Wir empfehlen allen Ausbildungsbetrieben, immer und grundsätzlich die Schulleitung zu kontaktieren und mit dieser über eine befristete Befreiung der Auszubildenden von ihrer Berufsschulpflicht zu sprechen. Diese Abstimmung muss frühzeitig, spätestens jedoch unmittelbar und zeitnah nach dem Eintreten besonderer Situationen erfolgen.

Denn die Schulleitung kann in Ausnahmefällen eine solche Befreiung aussprechen; sie muss es aber nicht. Widersetzt sich der Ausbildungsbetrieb wiederholt diesen Vorgaben, kann die Schulbehörde den Ausbildungsbetrieb mit einem Ordnungsgeld belegen.

Berufsschulen in der Region

Eduard-Stieler-Schule

Berufliche Schulen des Landkreises Fulda in Fulda
Brüder-Grimm-Straße 5
36037 Fulda
Telefon: 0661 96954-0
Telefax: 0661 69864
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www.eduard-stieler-schule.de


Ferdinand-Braun-Schule

Technische Berufe
Goerdelerstraße 736037 Fulda
Telefon: 0661 9683-0
Telefax: 0661 9683-200
E-Mail:poststelle@fbs.fulda.schulverwaltung.hessen.de
www.ferdinand-braun-schule.de


Konrad-Zuse-Schule

Gewerbliche und sozialpädagogische Berufe
Jahnstraße 5
36088 Hünfeld
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Telefax: 06652 73802
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Richard-Müller-Schule

Kaufmännische und verwaltende Berufe
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Telefax: 0661 9687-81
E-Mail: Richard-Mueller-Schule@fulda.de
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