Infos zur Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren läuft
Das Regierungspräsidium Kassel führt für das Land Hessen aktuell ein standardisiertes Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen durch. Dazu werden alle hessischen Betriebe, die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben, angeschrieben.
Die betroffenen Betriebe werden aufgefordert, entsprechende Angaben für die Monate März bis Juni 2020 über ein Online-Portal zu übermitteln. Diese Rückmeldung ist verpflichtend. Bei Ausbleiben droht die Rückforderung der Soforthilfe in voller Höhe.
Dadurch soll festgestellt werden, ob es bei den Soforthilfen eventuell zu einer Überkompensation gekommen ist, die dann von den Betrieben zurückzuerstatten ist. Eine solche liegt vor, wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass der Betriebe geringer war als ursprünglich von diesen prognostiziert und sie somit mehr Corona-Soforthilfe erhalten haben, als tatsächlich benötigt wurde.
FAQ
Das Regierungspräsidium hat zum Rückmeldeverfahren FAQ veröffentlicht: Unter Punkt vier finden sich weitere Informationen zu den relevanten Werten und deren Berechnung. Für weitere Fragen stehen den Betrieben auch eine Hotline (0561 106-4750) und ein Kontaktformular zur Verfügung.
Fristverlängerung
Die Betriebe können über die Hotline (0561 106-4750) oder das Kontaktformular auch Anträge auf Fristverlängerung der Frist stellen.
FAQ
Das Regierungspräsidium hat zum Rückmeldeverfahren FAQ veröffentlicht: Unter Punkt vier finden sich weitere Informationen zu den relevanten Werten und deren Berechnung. Für weitere Fragen stehen den Betrieben auch eine Hotline (0561 106-4750) und ein Kontaktformular zur Verfügung.
Fristverlängerung
Die Betriebe können über die Hotline (0561 106-4750) oder das Kontaktformular auch Anträge auf Fristverlängerung der Frist stellen.
Für Ersteinschätzungen steht Ihnen unser IHK-Justitiar Hermann Vogt unter 0661 284-20 oder per E-Mail: vogt@fulda.ihk.de zur Verfügung.