Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung wird ab 21. Mai 2026 wirksam
Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Die Novelle der Verordnung ist ab 21.05.2026 zu beachten. Speziell beim Anhang-VII-Formular für "grün gelistete" Abfälle wird die Übergangsfrist de facto um einige Monate verlängert.