Neue Abfallschlüssel für Lithium-Batterien ab 9. Dezember 2026

Seit Jahren wird vor allem von der Entsorgungswirtschaft gefordert, für Abfälle aus oder mit Lithiumbatterien eigene Abfallschlüssel festzulegen. Damit soll u. a. die hohe Anzahl an Bränden in Entsorgungseinrichtungen reduziert werden.
Die EU-Kommission hat dazu im Jahr 2025 das zuvor seit 2002 (!) unverändert geltende EU-weite Abfallverzeichnis erstmals angepasst. Im EU-Amtsblatt vom 20. Mai 2025 wurde dafür der „delegierte Beschluss 2025/934 vom 5. März 2025 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG im Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle“ veröffentlicht. Der darin genannte Stichtag 9.11.2026 wurde am 19.08.2025 im EU-Amtsblatt auf den 9.12.2026 korrigiert.
Damit wurde das bestehende Kapitel 16.06 „Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien“ komplett neu gefasst, wobei sich nicht alle Batterie-Abfallschlüssel änderten, aber diese zum Teil stärker differenziert werden (mit/ohne Lithium oder Natrium).
Auch in den Kapiteln 9 (betrifft Einwegkameras), 10 (betrifft Schlacken), 19 (betrifft Abfallbehandlung) und 20 (betrifft Siedlungsabfälle) des Abfallverzeichnisses wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

Umweltministerium weist auf LAGA-Umschlüsselungshilfe hin

Das Landes-Umweltministerium weist dazu im September 2026 auf Folgendes hin:
Zum 09.12.2026 treten neue Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle in Kraft. Dies betrifft viele Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger direkt: Künftig werden nahezu alle Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien sowie Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien, insbesondere auch die „Schwarze Masse“, als gefährlicher Abfall eingestuft.
Aus der Umstufung ergibt sich konkreter Handlungs- und Anpassungsbedarf. Dies betrifft beispielsweise Anlagenzulassungen, Anzeigen und Erlaubnisse für Sammler, Beförderer, Makler und Händler, Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikate und Entsorgungsnachweise
Den betroffenen Betrieben wird dringend empfohlen, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen. Für die Umschlüsselung von den bestehenden auf die neuen Abfallschlüssel steht die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitete „Umschlüsselungshilfe für batteriebezogene Abfälle“ hier auf der LAGA-Homepage zur Verfügung.