Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft
Am 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu gestalten. Davon sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative Unternehmen profitieren.