Öffentliche Ausschreibungen finden
Für die Recherche nach öffentlichen Ausschreibungen stehen Unternehmen verschiedene kostenfreie Plattformen zur Verfügung. Sie bieten die Möglichkeit, sich einen Überblick über Beschaffungsmärkte zu verschaffen und passende Vergabeverfahren zu identifizieren.
Für nationale Ausschreibungen stellt der Bekanntmachungsservice eine zentrale Anlaufstelle dar. Das Portal bündelt Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen und ermöglicht einen umfassenden Zugang zu öffentlichen Vergaben in Deutschland.
Der Bekanntmachungsservice ist frei zugänglich und bietet umfangreiche Such- und Filtermöglichkeiten für die gezielte Recherche nach Bekanntmachungen und Losen. Mit einem ELSTER-Unternehmenskonto können Bekanntmachungen und Suchvorlagen gespeichert sowie innerhalb eines Unternehmens weitergegeben werden.
Das Portal wird fortlaufend weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt, um die Suche nach öffentlichen Aufträgen noch effizienter zu gestalten.
Datenbanken für EU-weite oder nationale Ausschreibungen
- Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union TED
- Bekanntmachungssservice
- Bund.de – Portal des Bundes
- e-Vergabe – Vergabeplattform des Bundes
- GTAI Germany Trade and Invest
- Ausschreibungen Fraunhofer-Gesellschaft
Datenbanken aus Baden-Württemberg
- e-Vergabe Plattform Baden-Württemberg
- Service-bw – Verwaltung im Netz
- Logistikzentrum Baden-Württemberg
- Auftragsbörse der Metropolregion Rhein-Neckar
- Vergabeplattform der Landeshauptstadt Stuttgart
Datenbanken aus den anderen Bundesländern
- Vergabeplattform Bayern
- Landeshauptstadt München
- Vergabeplattform Berlin
- Vergabemarktplatz Brandenburg
- Vergabeplattform Bremen
- Vergabeplattform Hamburg
- Vergabeplattform Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
- Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern
- Logistik Zentrum Niedersachsen
- Ausschreibungsplattform Niedersachsen
- Vergabemarktplatz NRW
- Vergabeplattform Rheinland-Pfalz
- Vergabeplattform Saarland
- Vergabeplattform Thüringen
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.