Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft
Am 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu gestalten. Davon sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative Unternehmen profitieren.
Höhere Wertgrenze für Direktaufträge
Eine der wichtigsten Änderungen: Öffentliche Auftraggeber können Aufträge bis zu 50.000 Euro künftig direkt vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Das soll Beschaffungen beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Losaufteilung bleibt erhalten
Für KMU besonders relevant: Der sogenannte Losgrundsatz bleibt bestehen. Öffentliche Aufträge müssen grundsätzlich weiterhin in Fach- oder Teillose aufgeteilt werden. Dadurch bleiben Ausschreibungen auch für kleinere Unternehmen zugänglich.
Mehr Chancen für KMU und Start-ups
Das Gesetz stärkt ausdrücklich die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie junger, innovativer Firmen. Öffentliche Auftraggeber sollen diese künftig stärker berücksichtigen und bei Eignungsnachweisen ihre besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Weniger Bürokratie bei Ausschreibungen
Künftig werden Eigenerklärungen stärker genutzt. Umfangreiche Nachweise müssen häufig erst von den Unternehmen vorgelegt werden, die für den Zuschlag tatsächlich in Betracht kommen. Das reduziert den Aufwand bei der Angebotserstellung erheblich.
Digitalisierung wird ausgebaut
Vergabeverfahren werden weiter digitalisiert. Elektronische Vergabeplattformen, digitale Markterkundungen und vereinfachte elektronische Nachweisverfahren sollen die Teilnahme an Ausschreibungen erleichtern.
Mehr Spielraum bei Drittstaaten-Anbietern
Öffentliche Auftraggeber erhalten künftig mehr Möglichkeiten, Anbieter aus Drittstaaten von Vergabeverfahren auszuschließen, wenn deren Heimatländer europäischen Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewähren.
Fazit
Das Vergabebeschleunigungsgesetz bringt zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen. Besonders positiv sind die stärkere Berücksichtigung von KMU und Start-ups, der Bürokratieabbau durch Eigenerklärungen sowie die weitere Digitalisierung der Vergabeverfahren hervorzuheben. Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um die zusätzlichen Chancen optimal zu nutzen.