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Nr. 6790536

Internationaler Handel

Eine Zollanmeldung ist grundsätzlich für jede Ware erforderlich, die physisch über eine Außengrenze der EU gehandelt wird. Dabei ist es zunächst egal, ob es sich um einen gewerblichen Verkauf, einen privaten Einkauf, eine kostenlose Lieferung, den Erhalt eines Musters, oder, oder, oder… handelt. Es ist aber so, dass die Art des Geschäfts über das Zollverfahren entscheidet und innerhalb des Zollverfahrens dann ggf. Erleichterungen möglich sind - von Verfahrensvereinfachung bis Abgabenbefreiung.

Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten Verkäufer und Käufer erfüllen müssen und wer welche Kosten trägt. Aktuelle Fassung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) sind die "Incoterms®2020".

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Wer Waren ins Ausland ausführt oder nach Deutschland importiert, muss eine Zollanmeldung machen. Die Vorschriften sind zahlreich und kompliziert. Die IHK bietet Unternehmen mit dem „IHK-Zoll-Check“ daher eine individuelle Hilfestellung an.

Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union werden nicht vom Zoll erfasst. Unternehmen sind daher verpflichtet, statistische Meldungen über den Warenverkehr innerhalb der Union abzugeben.