Ursprungszeugnisse & Carnets & Bescheinigungen
Das Ursprungszeugnis
Jede Ware hat irgendwo ihren Usrprung. Beim Export, verlangen manche Empfangsländer einen Nachweis über diesen Ursprung, den die IHK in form des “Ursprungszeugnisses (UZ)” dokumentiert. Lesen Sie, wann Sie ein UZ benötigen und wie Sie es beantragen:
Das Carnet ATA
Vorrübergehende Ausfuhr von Waren, z.B. die Mitnahme von Berufsausrüstung oder der Versand von Messe- und Ausstellungswaren, wird durch das Zollpapier “Carnet ATA” deutlich vereinfacht. Wir erläutern, wann und wie Sie diese Vereinfachung nutzen können:
Sonstige Bescheinigungen im Außenhandel
Ausländische Geschäftspartner benötigen oft unterschiedlichste Dokumente bescheinigt - d.h. , mit einem Siegel der IHK versehen. Ein häufiger Fall sind Geschäftseinladungen zum Zweck der Beantragung eines Visums, aber auch viele andere Papiere werden regelmäßig zur Bescheinigungen vorgelegt. Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gern!
Formularshop
Viele Prozesse im Zollwesen sind digitalisiert. Aber wenn es doch einmal ein Formular sein soll, dann bestellen Sie dies unkompliziert in unserem Formularshop. Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.