Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, muss entweder selbst einen Sachkundenachweis erbringen oder eine beauftragte sachkundige Person nachweisen. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.