Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6639256

Rechtsgrundlagen der IHK

Der Gesetzgeber hat durch das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskammern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt, um die Unabhängigkeit der IHK als neutrale und objektive Institution zu gewährleisten und sie von Partikularinteressen unabhängig zu machen. Die IHK arbeitet auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen und des eigenen Satzungsrechts.

Hier finden Sie Veröffentlichungen, bzw. öffentliche Bekanntmachungen, die gem. §12 der IHK Satzung von der Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein verabschiedet wurden.

Der Landtag hat zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ein eigenes Gesetz beschlossen.

Die Wahlordnung der IHK Südlicher Oberrhein gibt präzise Vorschriften zu den Grundsätzen und zur Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, dem "Parlament" der Wirtschaft. Sie gilt für die Wahl zur Wahlperiode 2026 bis 2031.

Die Satzung der IHK Südlicher Oberrhein wird von der Vollversammlung bestimmt und legt unter anderem die Aufgaben der IHK fest.

Die Geschäftsordnung regelt interne Abläufe der IHK Südlicher Oberrhein, etwa in Bezug auf Vollversammlungs- oder Ausschusssitzungen.

Die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein beschließt das Finanzstatut. Die aktuelle Fassung wurde im Juli 2014 verabschiedet.

Hier finden Sie unseren aktuellen Gebührentarif sowie die Wirtschaftssatzung.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat am 4. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 beschlossen.

Hier finden Sie den Jahresabschluss der IHK Südlicher Oberrhein für das Jahr 2023.