Barrierefreie Webseiten und Onlineshops
Ab 28. Juni 2025 sind elektronische Dienstleistungen, die über eine Webseite angeboten werden, z.B. ein Webshop oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch, barrierefrei zu gestalten. Hierunter fallen Onlineshops, Apps und E-Commerce-Anbieter, wenn sich ihre Angebote direkt an Endverbraucher richten (B2C).