Vollversammlung 2021 - 2026

Die Vollversammlung besteht aus Vertretern der regionalen Wirtschaft aus Industrie, Handel und zahlreichen Dienstleistungsbranchen. Alle Wirtschaftszweige sind mit Sitz und Stimme entsprechend ihrem ökonomischen Gewicht in der Region vertreten. In diesem ”Parlament der Wirtschaft" sitzen gleichberechtigt die Geschäftsführerin eines Elektroinstallationsbetriebes neben dem Inhaber einer Drogerie, der Bankenvorstand neben der Unternehmensberaterin oder der Hotelgeschäftsführer neben einem Juwelier.
Dort und in den IHK-Ausschüssen bündeln Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Interessen, um sie wirksam gegenüber Politik und Verwaltung zur Geltung bringen zu können. Hier wird über die Arbeit der IHK entschieden und darüber gewacht, dass die gesetzlichen Aufgaben unternehmensnah wahrgenommen werden. Auch über Höhe und Verwendung der Pflichtbeiträge bestimmt die Vollversammlung.
Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihrer Mitte das Präsidium und den Präsidenten. Die laufenden Geschäfte wickeln die Geschäftsführung und die IHK-Mitarbeiter ab. An ihrer Spitze steht der Hauptgeschäftsführer, der ebenfalls von der Vollversammlung bestellt wird. Er vertritt die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich gemeinsam mit dem Präsidenten und sorgt für die Umsetzung des gesetzlichen IHK-Auftrags, der Vollversammlungs- und Präsidiumsbeschlüsse.
Die 50 Vollversammlungsmitglieder aufgeführt nach ihren Wahlgruppen:
Wahlgruppen der Vollversammlung
I Produzierendes Gewerbe
II Absatzwirtschaft (Einzel- und Großhandel)
III Versicherungs- und Kreditgewerbe
IV Dienstleistungs-, Verkehrs- und Beherbergungsgewerbe