Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Erlaubnispflicht

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will und ausschließlich Fahrten in Deutschland durchführt, benötigt dazu eine Erlaubnis von der Verkehrsbehörde.
Neu seit 21. Mai 2022: Werden die Beförderungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs grenzüberschreitend durchgeführt, tritt bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen die Erlaubnispflicht ein. Unternehmer benötigen dazu die EU-Lizenz, ausgestellt von der Verkehrsbehörde. 
Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt Norwegen, Island und Lichtenstein wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehre). Verkehre in und aus der Schweiz (keine Kabotage) können mit der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden.
Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit so genannte bilateralen Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.
Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer der oben genannten Genehmigungen sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie den Merkblättern unter “weitere Informationen” entnehmen. 

Gebühr

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr: 200,00 €

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