ADR-Tunnelbeschränkungen im Internet

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur veröffentlicht in seinem Internetangebot die ihm von den Ländern übermittelten Tunnelbeschränkungen für Gefahrguttransporte. Sie finden diese Liste hier.
Die Angaben dienen ausschließlich der Information. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Verkehrszeichen und Kennzeichnungen.
Aufgelistet werden nur die nach "neuem" Recht vorgenommen Kategorisierungen der Tunnel. Sperrungen nach "altem" Recht (durch Verkehrszeichen 261 ohne Zusatztafel B bis E) werden nicht aufgeführt.