Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen
Schuldner, die einer Pfändung unterliegen, haben ab 01. Juli 2021 monatlich mehr Geld zur Verfügung. Die Pfändungsfreigrenzen steigen nach der letzten Anpassung im Juli 2019 erneut an. Eine weitere Anpassung erfolgt voraussichtlich Juli 2023.
Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 steigt der Sockelbetrag von 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Arbeitgeber, die nach einer Lohnpfändung an Gläubiger ihrer Mitarbeiter Teile des Lohnes abzuführen haben, müssen die neuen höheren Beträge automatisch berücksichtigen. Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich dieser Betrag monatlich um weitere 471,44 Euro (bisher 443,57 Euro) für die erste Person sowie für die zweite bis fünfte Person um jeweils 262,65 Euro (bisher 247,12 Euro).