Newsticker 37/2025

Stand: 08.09.2025

Digitales Ursprungszeugnis geht an den Start

Ab 15. September wird für alle Unternehmen das digitale Ursprungszeugnis als zusätzliche Option in der e-UZ Plattform freigeschaltet. Über einen neu in die Anwendung integrierten Button kann das Ursprungszeugnis als volldigitale öffentliche Urkunde (d-UZ) mit elektronischer Signatur heruntergeladen und dem Empfänger elektronisch übermittelt werden. Der Prozess der Beantragung bleibt identisch, technischer Handlungsbedarf besteht auf Unternehmensseite nicht. Die Anwendung besteht optional, es ist auch weiterhin möglich, das UZ auf dem offiziellen Vordruck auszudrucken. Eine Kurzanleitung finden Sie hier verlinkt: Ihr Weg zum Ursprungszeugnis - IHK Südlicher Oberrhein

Ausfuhrgenehmigungen: Online-Antrag geändert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert, dass die Antragsmaske im Genehmigungsverfahren ELAN-K2 geändert wurde. Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung Ihres Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt:
  • Warenverzeichnisnummer
  • Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU
  • Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden

Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Unternehmer mit Sitz in Deutschland können sich in 2024 gezahlte Vorsteuerbeträge aus anderen EU-Staaten erstatten lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag erfolgt elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern und muss bis spätestens 30. September gestellt werden. Es gelten bestimmte Nachweispflichten und Einschränkungen je nach Mitgliedstaat. Weitere Details finden Sie auf unserer IHK-Homepage.

EU-Befragung zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten

Die EU-Kommission evaluiert derzeit die EU-Regelung für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente. Im Rahmen dieser Regelung können Unternehmen eine Zollaussetzung oder ein Zollkontingent für eine bestimmte Ware beantragen, wenn sich die geschätzte Zollersparnis auf mindestens 15.000 Euro beläuft. Mit der aktuellen Umfrage will die Kommission die Meinungen der kleinen und mittleren Unternehmen zu den Auswirkungen, Herausforderungen und Möglichkeiten zur Nutzung der Regelung einholen. Den Link zur Umfrage finden Sie hier: EUSurvey - Survey. Die Umfrage steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Das Lieferkettengesetz in der Unternehmenspraxis

Am 26. September 2025, von 10:00 bis 12:30 Uhr, findet bei der IHK in Karlsruhe die Veranstaltung „Das Lieferkettengesetz in der Unternehmenspraxis“ statt. Unternehmen erhalten dort konkrete Einblicke in ihre Handlungsspielräume, insbesondere im Hinblick auf die Pflichten der Risikoanalyse sowie die aktuellen Erwartungen des BAFA. Praxisfragen können dabei direkt mit dem BAFA und dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte diskutiert werden. Das Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldeseite finden Sie unter: Das Lieferkettengesetz in der Praxis

Termine

23. Sept. 2025 Arbeitskreis Zoll Freiburg kostenfrei
25. Sept. 2025 Global Clicks - So gelingt internationaler E-Commerce online kostenfrei
29. Sept. 2025 Global Clicks - E-Commerce in den USA online kostenfrei
01. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce in Frankreich online kostenfrei
06. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce in der Schweiz online kostenfrei
08. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce mit Großbritannien online kostenfrei
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