Newsticker 27/2025
Stand: 30.06.2025
- Rat der EU schlägt Vereinfachungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie vor
- Aktuelles zu den Präferenzursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
- EU lässt Handelserleichterungen für die Ukraine auslaufen
- Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
- Geschäftsanbahnungsreise Norwegen – Wasserstofftechnologie
- Geschäftsanbahnungsreise Indien – Medizintechnik
- Termine
Rat der EU schlägt Vereinfachungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie vor
Der Rat der EU hat sich zu diversen Vereinfachungen der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) positioniert. Unter anderem schlägt er vor, den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz zu beschränken. Die Anwendungsfrist für Unternehmen soll auf Juli 2029 verschoben werden. Die Sorgfaltspflichten sollen in der Regel auf die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens, die seiner Tochtergesellschaften und die seiner direkten Geschäftspartner beschränkt werden. Unternehmen sollen risikobasiert vorgehen dürfen und nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisieren. Eine spezifische, EU-weite Haftungsregelung soll nicht eingeführt werden. Stattdessen wird auf nationale Rechtsvorschriften verwiesen. Mit dieser Position tritt der Rat nun in die Verhandlungen zur Vereinfachung der Richtlinie mit dem EU-Parlament ein. Weitere Details finden Sie auf der Internetseite des Rats der EU.
Aktuelles zu den Präferenzursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
Die deutsche Zollverwaltung informiert darüber, dass die präferenzbegründende Unterlage „U163“–"Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR“ für Waren mit Ursprung im Pan-Euro-Med-Raum derzeit im IT-Verfahren ATLAS nicht zur Gewährung von Zollpräferenzen führt. Bis zur Umsetzung im IT-Verfahren ATLAS wird ein alternativer Workaround angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der ATLAS-Teilnehmerinfo 0798/25.
EU lässt Handelserleichterungen für die Ukraine auslaufen
Nachdem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine vor drei Jahren begann, beschloss die EU Handelsvorteile für die Ukraine und befreite Waren von sämtlichen Zöllen. Mit Ablauf dieser Sonderregelungen im Juni 2025 greift nun wieder das Assoziierungsabkommen von 2016. Das bedeutet konkret: Für viele Produkte gelten erneut Zollkontingente, und bestimmte Waren unterliegen wieder Zollabgaben. Die Rückkehr zur Normalität erfolgt nicht abrupt, sondern wird von Übergangsregelungen begleitet, bis ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgehandelt ist. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem neuen Agrarabkommen, das sowohl die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Ukraine als auch die Schutzinteressen der EU-Landwirtschaft in Einklang bringen soll.
Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
Waren, die in den seit 1967 unter israelicher Verwaltung stehenden israelischen Siedlungen produziert werden, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel. Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission. Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel", in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt sind, wurde aktualisiert.
Geschäftsanbahnungsreise Norwegen – Wasserstofftechnologie
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern organisieren vom 22. bis 24. September 2025 eine Reise zum Technologiecluster Stavanger. Die Reise richtet sich an Unternehmen, die sich als Zulieferer in den aufstrebenden Technologien engagieren möchten. Stavanger bietet ein dynamisches Umfeld für Unternehmen, die in Bereichen wie Pumpentechnologie, Wasserstoffelektrolyse, Sicherheitstechnik, Mess- und Regeltechnik, Druck- und Speichertechnologie sowie Prozess- und Verfahrenstechnik tätig sind. Bei B2B-Gesprächen und Treffen mit Projektentwicklern können wertvolle Kontakte geknüpft werden. Detaillierte Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Geschäftsanbahnungsreise Indien – Medizintechnik
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern bieten vom 7. bis 10. Oktober 2025 eine Erkundungsreise nach Indien zum Thema „Medizintechnik" an. Die Reise dient der Markterkundung und führt nach Mumbai und Chennai. Geplant sind Besuche bei privaten Krankenhäusern sowie Forschungsinstitutionen im Bereich Medizintechnik. Zudem können bei individuellen B2B-Gesprächen mit Großhändlern, Kliniken und indischen Kundenkontakte auf- und ausgebaut werden. Detaillierte Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Termine
3.&4. Juli 2025 | Praxiswissen Zoll & Export | Freiburg | EUR 560 |
15. Juli 2025 | Sprechstunde Lieferantenerklärung | online | kostenfrei |
17. Juli 2025 | Wirtschaft trifft Zoll | Bürgerhaus Denzlingen | EUR 140 |
Sie möchten den Newsletter weiterempfehlen oder abonnieren?
Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier. (“grenzenlos tätig”)
Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier. (“grenzenlos tätig”)
Sie suchen eine Weiterbildung? Ein großes Angebot an Seminaren und Veranstaltungen finden Sie hier.
Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartner im Team International finden Sie hier.
