Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Sie befinden sich hier
Importwaren sind dem Zoll anzumelden. Es sind Zölle und Steuern zu zahlen und ggf. besondere Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ab Januar 2026 können nur noch registrierte Importeure die von CBAM betroffenen Waren (Eisen, Stahl, Aluminium...) in die EU einführen. Die lang erwartete EU-Verordnung mit Erleichterungen wurde nun veröffentlicht. Unter anderem gilt damit der Schwellenwert von 50 Tonnen jährlicher Einfuhren, unterhalb dieser Menge ist keine Registrierung erorderlich.
Mit der Zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr wird es möglich sein, eine einzige zentrale und mitgliedsstaatenübergreifende Zollanmeldung in der EU abzugeben, unabhängig davon, wo die Ware gestellt wird. Zur ersten Phase der Einführung gibt es nun einen e-Learning Kurs.
Neben den zollrechtlichen Bestimmungen haben Importeure von Lebensmitteln zahlreiche gesetzliche Grundlagen zu beachten. Der Importeur wird rechtlich dem Hersteller gleichgestellt und hat umfassende Sorgfaltspflichten.