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Frankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschriften für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Dadurch werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Beförderungen im Binnenmarkt vereinfacht.
Das französische Innenministerium hat Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern eingeführt. Lastkraftwagen müssen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.
Ob Vignette oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie in Frankreich unterwegs sind.