Frankreich: Kennzeichnung von LKW

Das französische Innenministerium hat Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern eingeführt. Lastkraftwagen müssen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen Warnhinweise für den toten Winkel an den Seiten und am Heck tragen. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. 
Die Verordnung schließt von ihrem Anwendungsbereich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Winterdienstfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Autobahn- und Schnellstraßenverwaltung aus.
Für die ersten zwölf Monate gilt eine Übergangsfrist.
Weitere  Informationen  in Französisch unter: www.securite-routiere.gouv.fr