Umweltzonen und Verkehrsregeln in Frankreich

Umweltzonen

In Frankreich wurde eine Eco-Vignette mit der Bezeichnung Crit’Air eingeführt. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge mit Plakette fahren, vor allem in Innenstädten. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuelle Situation!
Das Ziel der Vignette ist, mittel- und langfristig die Emissionen und Luftschadstoffe zu reduzieren, neue und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern sowie alte und verschmutzende Fahrzeuge nach und nach vom Verkehr auszuschließen. Durch die Crit’Air Vignette sollen vor allem die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Feinstäuben reduziert werden.
Die Aufteilung der Fahrzeugtypen LKW, Busse, PKW und andere Fahrzeuge auf die Crit’Air Kategorien ist dabei in einem vom 29.06.2016 geregelt.
Derzeit bestehen Pflichten u.a. in Paris, Grenoble, Region Lyon, Lille, Straßburg sowie Toulouse. Weitere Städte werden folgen. Es können Geldstrafen von 68 Euro bis zu 375 Euro verhängt werden.

Europa-Metropole Straßbourg

Die Europa-Metropole Straßburg hat bereits am 1.11.2017 eine Feinstaubplakette für Kraftfahrzeuge eingeführt. Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls damit ausgerüstet sein.
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Fahrzeuge ohne die französische Umweltplakette Crit’Air oder solche mit der Crit’Air-Plakette 5 sowohl im Straßburger Stadtgebiet als auch in den übrigen 32 Mitgliedskommunen der Eurométropole (EMS) nicht mehr fahren.
Die Umweltplakette können Fahrzeuginhaber mit Wohnsitz in der Europäischen Union und in der Schweiz bei https://www.certificat-air.gouv.fr/de/demande bestellt werden.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 68 Euro für Leichtfahrzeuge und bis zu 135 Euro für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 T. Weitere Informationen erhalten Sie hier bei der französischen Regierung (in deutscher Sprache).

Geschwindigkeitsbegrenzung

Aufgrund des Wiederanstiegs von schweren Unfällen mit Todesfolge im französischen Straßenverkehr hat die Regierung einschneidende Maßnahmen zur Reduzierung der tödlichen Unfälle bekannt gegeben. Folgende Maßnahmen wurden zeitnah umgesetzt:
  • Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf zweispurigen Straßen ohne bauliche Trennung von 90 km/h auf 80 km/h.
  • Bekämpfung von Alkohol- und Drogenmissbrauch am Steuer, z.B. durch den Einsatz von Alkoholtests als Wegfahrsperre
  • Bekämpfung der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer
  • Verstärkter Schutz von Fußgängern durch die Sicherung von Fußgängerüberwegen, aber auch durch härtere Strafen gegen Fahrverstöße in diesem Bereich
  • Verstärkung der Präventionsmaßnahmen durch Verkehrserziehung, insbesondere für Jugendliche
Erhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin die Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle in Frankreich (31 %), gefolgt von Alkohol und Drogen (19 % bzw. 9 %). 55 % der tödlichen Unfälle geschehen auf zweispurigen Straßen ohne bauliche Trennung.
(Quelle: Französische Botschaft in Deutschland)