Aktualisierter DIHK-Überblick über Verpackungs-bestimmungen in Europa

Ähnlich zum Verpackungsgesetz in Deutschland gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen bzw. von verpackter Ware. Grundlage ist die EU-Verpackungsrichtlinie. Im Detail existieren jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten, zum Beispiel bei Begriffen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Zielgruppen, bei den Beteiligungspflichten an „Systemen“ und zum Teil bei Sonderregelungen für ausländische Unternehmen sowie in jüngster Zeit bei Kennzeichnungspflichten.
Die DIHK (seit 01.01.2023: “Deutsche Industrie- und Handelskammer”; früher “der DIHK”/”Deutscher Industrie- und Handelskammertag”) hat gemeinsam mit den Außenhandelskammern hierzu ihre 58-seitige Übersicht aktualisiert und im August 2023 neu veröffentlicht. Sie umfasst neben den meisten EU-Staaten auch Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Sie ist bei den IHKs als pdf-Datei erhältlich oder auf der DIHK-Homepage hier zu finden.
Am Ende jedes Länder-Abschnitts ist jeweils angegeben, wann die letzte Aktualisierung erfolgte (teilweise Ende 2022, teilweise im Lauf des Jahrs 2023).
Ergänzender Hinweis: Seit Ende November 2022 liegt zwar ein Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung vor. Dieser soll die oben genannten Regelungen teilweise ersetzen, aber wird vermutlich erst circa 2025 wirksam werden.