Produktkennzeichnung

Was versteht man unter Produktkennzeichnung?

Produkte können viel erzählen – zum Beispiel über die eigenen Eigenschaften. Unter Produktkennzeichnung versteht man in der Regel vor allem Information für Verbraucher, die Aufschluss über Produkteigenschaften geben können. Zahlreiche Produktkennzeichen liefern Hinweise über sicherheits-, umwelt- oder gesundheitsbezogene Wirkungen bestimmter Produkteigenschaften bei Herstellung, Gebrauch oder Entsorgung. Darüber hinaus umfasst die Produktkennzeichnung auch Angaben wie Preis oder Artikelnummer sowie warenbegleitende, nicht direkt am Produkt oder auf dessen Verpackung angebrachte Angaben.
Eine Kennzeichnung kann zum einen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sein, wie z.B. im Fall der CE-Kennzeichnung oder bei Gefahrenhinweisen gefährlicher Chemikalien. Sie kann aber auch aufgrund koope-rativer Verfahren erarbeitet sein und freiwillig angewendet werden, wie z. B. die Nutzung der Ergebnisse der Stiftung Warentest. Schließlich gibt es eine Vielzahl selbstorganisierter Kennzeichen, wie z. B. das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, deren Nutzung freiwillig ist.

Was nützen mir Produktkennzeichen?

Mit der Anbringung bestimmter Kennzeichen an Ihrem Produkt erfüllen Sie gesetliche Anforderungen und kommen damit Ihren Pflichten nach, denn auch die korrekte Produktkennzeichnung liegt – je nach Kennzeichen – in der Verantwortung von Hersteller, Importeur und Händler.
Darüber hinaus können Sie mit den entsprechenden Kennzeichen wertvolle Informationen für Ihre Kunden bzw. für die Endverbraucher bereitstellen und damit die Wahrnehmung Ihres Produkts gegenüber Konkurrenzprodukten verbessern. Als Beispiel kann hier ein sehr gutes Ergebnis bei Untersuchungen der Stiftung Warentest angeführt werden.

Welche Produktkennzeichen gibt es?

Bei der Vielzahl möglicher Kennzeichen kann an dieser Stelle nur ein Ausschnitt abgebildet werden. Die wichtigsten Produktkennzeichen für Industrieunternehmen sind:
  • CE-Kennzeichnung:
    Anhand einer CE-Kennzeichnung kann erkannt werden, dass ein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und daher innerhalb der EU gehandelt werden darf. Mit dem CE- Zeichen erklärt der Hersteller, alle relevanten Verordnungen der EU einzuhalten. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen. Der erfolgreiche Abschluss eines Konformitätsbewertungsverfahrens berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.
  • Durchgestrichene Mülltonne:
    Mittels der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnete Elektroprodukte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Ein Balken unterhalb der Mülltonne bzw. eine Datumsangabe zeigen an, ob bzw. wann das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde. Elektro- und Elektronikgeräte sind gemäß dem ElektroG mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
  • Grüner Punkt:
    Der Grüne Punkt ist ein in Europa weit verbreitetes Kennzeichnungssystem für Verpackungen und Verpackungs-Verwertung. Das Piktogramm besagt, dass der Hersteller des Produkts die gesetzlichen Abgaben für die Altstoffverwertung vorab entrichtet hat und dadurch von der gesetzlichen Verpflichtung befreit ist, gebrauchte Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. In Deutschland ist die Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt nicht verpflichtend, die Teilnahme an einem dualen Entsorgungssystem hingegen schon, sofern die Ware üblicherweise zu privaten Endverbrauchern im Sinne des Verpackungsgesetzes gelangen kann.
  • Energielabel:
  • Mit dem EU-Energielabel werden Informationen über den Energieverbrauch von bestimmten Elektrogeräten bereitgestellt. Es dient zur Unterstützung der Kaufentscheidung, indem es Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung gibt. Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, das Energielabel auf den Geräten anzubringen. Basis ist das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign). Das Energielabel muss allerdings nur bei bestimmten Elektroprodukten angebracht werden.
  • GS – Geprüfte Sicherheit:
    Mit dem GS-Zeichen wird einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht. Diese Anforderungen sind nach „Maß und Zahl“ vor allem in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert. Das GS-Zeichen soll den Benutzern und Dritten bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung und durch Einhaltung der europäischen Vorgaben vor Schäden schützen. Das GS-Zeichen ist das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.
  • GTIN (Global Trade Item Number, früher EAN):
    Die GTIN ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von Waren. Sie besteht aus 13 Stellen. Die 7-, 8- oder 9-stellige Basisnummer dient der Identifizierung des Markenherstellers (Hersteller oder Lieferant), während die nächsten 5, 4 bzw. 3 Ziffern die handelsbetriebsinternen Artikelnummern sind, welche vom jeweiligen Handelsbetrieb generiert werden. Die letzte Ziffer ist erneut eine international abgestimmte Prüfziffer. Die GTIN kann in strichcodierter Form dargestellt werden. Dies ermöglicht beispielsweise ein Scannen des Preises an Warenkassen oder ein Erfassen der Artikel für Zwecke des Wareneingangs bzw. der Kommissionierung.

Wo bekomme ich weitere Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein bietet ihren Mitgliedsunternehmen Erstberatungen rund um die Produktkennzeichnung bzw. zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben an technische Produkte.
  • Informationen finden sich auch z. B. bei der Stiftung EAR (Durchgestrichene Mülltonne), bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und bei der GS1 Germany GmbH (GTIN)