Technische/r Produktdesigner/in
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Technische/r Produktdesigner/in – Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Sie besteht aus zwei Teilen und setzt sich wie folgt zusammen:
| Prüfung | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| Teil 1 |
„Technische Dokumente“
(schriftliche Aufgabenstellung und Prüfungsprodukt)
|
30 % |
| Teil 2 | Arbeitsauftrag (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) | 35 % |
| Entwicklung und Konstruktion (schriftlich) | 25 % | |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Teil 1 der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Technische Dokumente
- in der Regel nach 18 Monaten Ausbildung
- Gewichtung: 30 % zur Gesamtnote
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden. Im ersten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Im zweiten Teil hat der Prüfling in fünfeinhalb Stunden ein Prüfungsprodukt zu erstellen.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- am Ende der Ausbildung
- Gewichtung: 70 % zur Gesamtnote
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldungen erfolgen durch die Ausbildungsbetriebe nach Aufforderung seitens der IHK. Erst etwa eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüflinge über das Azubi-Infocenter auf das Tool „DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist, erscheint im Azubi-Infocenter hierzu im Bereich „Weiterführende Links” die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung bei „DiPa” müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden einmalig eingegeben werden.
Die Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung werden den Auszubildenden über die Ausbildungsbetriebe von der IHK zugesandt.
Arbeitsauftrag
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner/in soll der Prüfling als Arbeitsauftrag in höchstens 70 Stunden einen Konstruktionsauftrag durchführen und dazu einen 3D-Datensatz anfertigen. Die durchgeführte Aufgabe präsentiert der Prüfling dem Prüfungsausschuss und führt anschließend mit diesem ein Fachgespräch darüber.
Der Betriebliche Auftrag kann ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von dem Auftrag keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Aus diesem Grund muss mit dem Verantwortlichen des Betriebes vor Einreichung eines Antrags das Thema abgesprochen werden und beachtet werden, dass sich der Inhalt der Arbeit nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
Der Prüfling soll einen Betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentationen und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
Kriterien für einen Betrieblichen Auftrag
Der Betriebliche Auftrag muss
- berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufs entsprechen und dabei dem Prüfungsteilnehmer einen facharbeitertypischen Entscheidungsspielraum ermöglichen,
- ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein,
- den vollständigen Handlungszyklus (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) abbilden,
- von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist,
- mit praxisbezogenen Unterlagen – die im Fachgespräch die Bewertung der geforderten Qualifikationen zulassen – dokumentiert werden können. Praxisbezogene Unterlagen können z. B. ein Materialentnahmeschein, Stücklisten, Mess- und Prüfprotokolle, Schaltpläne oder Zeichnungen sein und, wenn erforderlich, durch selbst erstellte Dokumente zur besseren Verständlichkeit ergänzt werden,
- so gewählt sein, dass die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung etwaiger Betriebsgeheimnisse bzw. des Datenschutzes vorgelegt werden können.
Das Thema muss so gewählt werden, dass die folgenden Inhalte abgebildet werden können:
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
- Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
- Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden, funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren,
- methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und
- Dokumentationen und Präsentationen erstellen
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung des Betrieblichen Auftrags
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungsausschüsse erhalten die Anträge automatisch über „DiPa”, der Prüfling erhält eine Rückmeldung zu seinem Antrag vom Prüfungsausschuss per E-Mail.
- Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrages beträgt insgesamt 70 Stunden.
- Die Beschreibung des Betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrages ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung „Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Südlicher Oberrhein übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Prüfling per E-Mail eine schriftliche Begründung mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
Mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gleiches gilt bei verspätet eingereichten Anträgen.
Durchführung und Dokumentation des Arbeitsauftrags
Durch den Arbeitsauftrag und dessen Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen kann.
Die Ausführung des Arbeitsauftrags wird mit der prozessorientierten Darstellung des Ablaufs dokumentiert. Die Dokumentation ist Teil des gesamten Prüfungsergebnisses und wird als solches vom Prüfungsausschuss bewertet. Dabei ist nicht der Erfolg, sondern die Methode zur Erreichung des Zieles maßgebend.
Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen.
Formaler und inhaltlicher Aufbau der Dokumentation des Arbeitsauftrags
1. Deckblatt
Auf dem Deckblatt sind anzugeben:
- Titel des Arbeitsauftrags
- Prüflingsnummer
- Name und Adresse des Prüflings
- Name und Adresse des Ausbildungsbetriebs
- Name und Telefonnummer der verantwortlichen Person für den Betrieblichen Auftrag
- Datum und Unterschrift des Prüflings und der verantwortlichen Person für den Betrieblichen Auftrag
2. Inhaltsverzeichnis/Gliederung
3. Umfassende Beschreibung des Auftrags
Die Dokumentation der Auftragsdurchführung soll die Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen), die getroffenen Entscheidungen und die erzielten Ergebnisse darstellen.
4. Durchführung des Arbeitsauftrags
Bei der Erstellung gilt zu beachten, dass sich ein betriebsfremder Fachmann mit Hilfe der erstellten Dokumentation in das Thema einarbeitet. Daher sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ausgangssituation
- Zielsetzung
- Definition und Klassifizierung der Anforderungen (funktionell, optisch, technisch durch Fest-, Mindest- und Wunschgewichtung)
- Zeitplanung
- Informationsbeschaffung „Woher kommen die Informationen?“
- Visualisierte Konzeptvorschläge
- Nachvollziehbare Konzeptentscheidung
- Umsetzung der Anforderungen
- Abgrenzung der Tätigkeiten „Was wurde nicht vom Prüfling erarbeitet?“
- Technische Unterlagen
5. Zusammenfassung und Resümee
Ergebnisbeschreibung/Fazit und eigene Bewertung
6. Anlagen, Quellenverzeichnis, Literaturhinweise, Abbildungsverzeichnis/Abkürzungsverzeichnis
Die Dokumentation muss durch relevante betriebsübliche Unterlagen ergänzt werden. Diese können beispielsweise sein:
- Technische Zeichnungen (oder Visualisierungen, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Stücklisten)
- Datenblätter
- Begleitunterlagen („was bekommt der Kunde“ als Zusatzinformationen, falls keine technischen Zeichnungen von Kunden gefordert wurde).
- Die technischen Unterlagen sowie die Dokumentation müssen vom Prüfling im Prüfungszeitraum selbst bearbeitet/erstellt werden.
- Werden Unterlagen mit abgegeben, die nicht vom Prüfling erstellt wurden, sind diese kenntlich zu machen.
- Literaturhinweise, Quellen- und Abkürzungsverzeichnis
7. Weitere, wichtige Hinweise
Änderungen
Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen.
Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen.
Umfang der Dokumentation:
- maximal 20 DIN-A4 Seiten. Nicht mit eingerechnet werden Deckblatt, Abkürzungs- und Inhaltsverzeichnis, Gliederung, Glossar sowie Technischer Bericht/Anlagenbeschreibung.
- Seitenränder: rechts 30 mm/links 20 mm
- Text: Schriftgröße 12pt, 1,2 zeilig, in einer gut lesbaren Proportionalschrift
Abgabe der Projektdokumentation
Die erstellte Dokumentation ist mit den Anlagen in die Anwendung „Digitaler Projektantrag“ im Azubi-Infocenter bis zu dem festgesetzten Termin hochzuladen. Nach Ablauf des Zeitfensters ist dies nicht mehr möglich. Die Dokumentation mit den notwendigen Anlagen kann nur in einer zusammenhängenden PDF-Datei hochgeladen werden.
Die erstellte Dokumentation ist mit den Anlagen in die Anwendung „Digitaler Projektantrag“ im Azubi-Infocenter bis zu dem festgesetzten Termin hochzuladen. Nach Ablauf des Zeitfensters ist dies nicht mehr möglich. Die Dokumentation mit den notwendigen Anlagen kann nur in einer zusammenhängenden PDF-Datei hochgeladen werden.
Präsentation und Fachgespräch
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner/in ist in der Abschlussprüfung Teil 2 ein Arbeitsauftrag einschließlich Dokumentation sowie eine Präsentation inklusive Fachgespräch vorgesehen. Durch die Präsentation soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für den Arbeitsauftrag relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Arbeitsauftrag begründen kann.
- Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 10 Minuten und für das Fachgespräch 20 Minuten vorgesehen.
- Für den Aufbau der selbst mitzubringenden Präsentationsmittel stehen max. 10 Minuten zur Verfügung.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.