Informationen zur Abschlussprüfung/gestreckten Abschlussprüfung Teil 2
Einführung
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein nimmt zweimal jährlich Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen ab. Die Sommerprüfung mit den schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteilen findet jeweils im Zeitraum von März bis September und die Winterprüfung in den Monaten Oktober bis Februar des Folgejahres statt.
Anmeldung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung werden aufgefordert:
- Sommerprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. September des laufenden Jahres endet;
- Winterprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. April des Folgejahres endet;
- Auszubildende, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Zur Abschlussprüfung können auf Antrag weiter zugelassen werden:
- Auszubildende vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit (vorzeitige Zulassung) nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG));
- Antragstellende, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmende; ausnahmsweise Zulassung gemäß § 45 Abs. 2 BBiG).
Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten darum, nur Anmeldevordrucke bzw. Antragsformulare der Kammer zu verwenden. Die Vordrucke sind idealerweise per E-Mail an die auf dem Anmeldeformular angegebenen E-Mail-Adresse zu senden.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung – auch in den schriftlichen Prüfungsfächern – ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einladungen zur Prüfung
Die Einladungen zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung werden den Auszubildenden von der IHK über die Ausbildungsbetriebe zugesandt.
Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) bei der mündlichen/praktischen Prüfung: Die Prüfungsausschüsse prüfen am Tag der mündlichen/schriftlichen Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise nur noch dann, wenn die Ausbildungsordnung des entsprechenden Berufs dies vorsieht oder wenn eine spezielle Prüfungsform (z.B. Projektarbeit) dies erfordert. In diesen besonderen Fällen wird in der Einladung zur mündlichen/praktischen Prüfung ausdrücklich drauf hingewiesen.
Externe Prüfungsteilnehmende, die gemäß § 45 Abs. 2 BBiG zur Prüfung zugelassen wurden sowie Prüfungsteilnehmende, die eine Wiederholungsprüfung ablegen und nicht mehr in einem Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung von der IHK an ihre Adresse gesandt.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern sowie von den Prüfungssachbearbeiterinnen und den Prüfungssachbearbeitern der IHK Südlicher Oberrhein.
Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden sich hier.