Informationen zu gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1
Einführung
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein nimmt zweimal jährlich die Abschlussprüfung Teil 1 in den Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung ab. Die Sommerprüfung mit den schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteilen findet jeweils im Zeitraum von März bis September und die Winterprüfung in den Monaten Oktober bis Februar des Folgejahres statt.
Anmeldung zur Prüfung
Aufgefordert werden Auszubildende (angeschrieben über den Ausbildungsbetrieb) vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Umschüler nach dem ersten Jahr und erhalten entsprechende Anmeldeformulare.
Ebenfalls aufgefordert werden Auszubildende aus vergangenen Prüfungen, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung Teil 1 nachholen bzw. wiederholen müssen. Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe.
Zur gestreckten Abschlussprüfung können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmende, Zulassung in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).
Die Teilnahme an der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 - auch in den schriftlichen Prüfungsfächern - ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wir bitten darum, nur Anmeldevordrucke bzw. Antragsformulare der Kammer zu verwenden. Die Vordrucke sind idealerweise per E-Mail an die auf dem Anmeldeformular angegebenen E-Mail-Adresse zu senden.
Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Einladung zur Prüfung
Die Einladungen mit Zeitpunkt und Ort zur Teilnahme an der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden den Auszubildenden in den gewerblich-technischen Berufen und Hotel- und Gaststättenberufen von der IHK über die Ausbildungsbetriebe zugesandt. In den kaufmännischen Berufen erfolgt die Information über die Berufsschulen.
Externe Prüfungsteilnehmende, die gemäß § 45 Abs. 2 BBiG zur Prüfung zugelassen wurden sowie Prüfungsteilnehmende, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr in einem Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung von der IHK an ihre Adresse gesandt.
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden schriftlich über den Ausbildungsbetrieb zugesandt. Bei externen Prüfungsteilnehmenden erfolgt die Ergebnismitteilung direkt an die Prüfungsteilnehmenden.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern sowie von den Prüfungssachbearbeiterinnen und den Prüfungssachbearbeitern der IHK Südlicher Oberrhein.
Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden sich hier.