Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Prüfungsinhalte ergeben sich aus den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes und des zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 18 Monaten.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich “Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote” statt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Prüfungsbereich 1 (praktisch):
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: Durchführung von zwei Arbeitsaufgaben aus folgenden Bereichen:
- Arbeiten am Empfang
- weitere folgende Tätigkeit (wird vom Prüfungsausschuss gewählt)
- Bearbeitung eines Gästefeedbacks
- Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen
- Warenannahme und -lagerung
- Gewichtung: 70 Prozent der Bewertung für Prüfungsteil 1
Prüfungsbereich 2 (schriftlich):
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 30 Prozent der Bewertung für Teil 1
Die erreichte Punktzahl geht mit 25 Prozent in die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ein.
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich über alle Ausbildungsinhalte. Die Prüfungsinhalte gliedern sich wie folgt:
Schriftliche Prüfung
Prüfungsbereich: Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 15 Prozent
Prüfungsbereich: Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 25 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche, gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent
Mündliche Prüfung
Prüfungsbereich: Personalwirtschaft
- Prüfungszeit: 20 Minuten (Fallbezogenes Fachgespräch) + 15 Minuten (Vorbereitungszeit)
- Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 25 Prozent
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.