Industriemechaniker/in
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/in erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Sie besteht aus zwei Teilen und setzt sich wie folgt zusammen:
| Prüfung | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| Teil 1 |
Komplexe Arbeitsaufgabe
(Herstellen einer Baugruppe mit steuerungstechnischer Funktion )
|
40 % |
| Teil 2 | Gewichtung insgesamt, davon: | 60 % |
| Arbeitsauftrag (Betrieblicher Auftrag oder Praktische Aufgabe*) | 50 % | |
| Auftrags- und Funktionsanalyse (schriftlich) | 20 % | |
| Fertigungstechnik (schriftlich) | 20 % | |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
`* Die bundeseinheitliche Praktische Aufgabe wird von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) zur Verfügung gestellt.
Teil 1 der Abschlussprüfung
- in der Regel nach 18 Monaten Ausbildung
- Gewichtung: 40 % der Gesamtnote
Der Prüfling soll nachweisen, dass er technische Unterlagen auswerten, Arbeitsabläufe planen, Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile herstellen sowie Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden kann. Darüber hinaus sind die Ergebnisse zu dokumentieren und zu bewerten. Die Anforderungen werden durch das Herstellen einer Baugruppe mit steuerungstechnischer Funktion nachgewiesen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlicher Aufgabenstellung (1,5 Stunden), einer komplexen Arbeitsaufgabe einschließlich situativer Gesprächsphasen (6,5 Stunden). Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 8 Stunden.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf die entsprechenden Inhalte der Berufsschule.
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- Gewichtung: 60 % der Gesamtnote
Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (Betrieblicher Auftrag oder Praktische Aufgabe) weist der Prüfling nach, dass er technische Aufträge selbstständig planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren kann. Dabei sind insbesondere Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätssicherung sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung kann zwischen Betrieblicher Auftrag oder Praktischer Arbeitsaufgabe (PAL) gewählt werden. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet bei der Anmeldung über die Durchführungsvariante. Die Anmeldungen erfolgen durch die Ausbildungsbetriebe nach Aufforderung seitens der IHK.
Die Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung werden den Auszubildenden über die Ausbildungsbetriebe von der IHK zugesandt.
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
Hinweis: Beim Betrieblichen Auftrag können die Prüflinge etwa eine Woche nach dem Anmeldeschluss über das Azubi-Infocenter auf das Tool „DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist, erscheint im Azubi-Infocenter hierzu im Bereich „Weiterführende Links” die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung bei „DiPa” müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden einmalig eingegeben werden.
Der Prüfling führt einen betrieblichen Auftrag durch und dokumentiert diesen mit praxisbezogenen Unterlagen.
- Bearbeitungszeit: höchstens 18 Stunden
- Dokumentation des Auftrags
- Fachgespräch: höchstens 30 Minuten
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung des Betrieblichen Auftrags
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungsausschüsse erhalten die Anträge automatisch über „DiPa”, der Prüfling erhält eine Rückmeldung zu seinem Antrag vom Prüfungsausschuss per E-Mail.
- Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrages beträgt insgesamt 18 Stunden.
- Die Beschreibung des Betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Betrieblichen Auftrages ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
- Ausgefüllte Entscheidungshilfe/Matrix Entscheidungshilfe/Matrix Industriemechaniker/in (XLSX-Datei · 53 KB)
Wichtig:
- Der Antrag muss über die Anwendung „Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Südlicher Oberrhein übermittelt werden.
- Wird ein Antrag für den Betrieblichen Auftrag abgelehnt, erhält der Prüfling per E-Mail eine schriftliche Begründung mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, beim Betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
Mit der Durchführung des Projekts darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gleiches gilt bei verspätet eingereichten Anträgen. Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Anträge sind zu begründen.
Arbeitsauftrag:
Der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das auftragsbezogene Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das auftragsbezogene Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.
Inhaltlicher und formaler Aufbau der Dokumentation
Inhalt der Dokumentation
Folgende Vorgaben für die Dokumentation des betrieblichen Auftrages sind zu beachten:
Inhalt und Ausgestaltung des betrieblichen Auftrages (der Prüfungsantrag ist nicht Teil der Dokumentation)
Folgende Vorgaben für die Dokumentation des betrieblichen Auftrages sind zu beachten:
Inhalt und Ausgestaltung des betrieblichen Auftrages (der Prüfungsantrag ist nicht Teil der Dokumentation)
- Deckblatt mit Name, Vorname und Ausbildungsberuf des Prüflings sowie Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebes sowie Thema des betrieblichen Auftrags
- Inhaltsverzeichnis mit Gliederung des Auftrags (Drei-Phasen-Modell)
- Umfassende Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse
Umfang der Dokumentation
- max. 21 Seiten DIN A 4 (inkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang)
- mind. 1 Seite, max. 3 Seiten Rapport (allgemeine Projekterklärung; so ausführlich wie
möglich) - mind. 1 Seite pro Phase (Drei-Phasen-Modell)
- Seitenränder: rechts/links je 30 mm
- Text: Schriftgröße 12 pt, 1,5 zeilig, in einer gut lesbaren Proportionalschrift
Nachweislich unwahre Angaben können zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Geht die Dokumentation nicht rechtzeitig bei der IHK Südlicher Oberrhein ein, so wird der Prüfungsteil Arbeitsauftrag mit 0 Punkten (Note „ungenügend“) bewertet.
Abgabe der Projektdokumentation
Die erstellte Dokumentation ist mit den Anlagen (Größe max. 5 MB) in die Anwendung „Digitaler Projektantrag“ im Azubi-Infocenter bis zu dem festgesetzten Termin hochzuladen. Nach Ablauf des Zeitfensters ist dies nicht mehr möglich. Die Dokumentation mit den notwendigen Anlagen kann nur in einer zusammenhängenden PDF-Datei hochgeladen werden.
Die erstellte Dokumentation ist mit den Anlagen (Größe max. 5 MB) in die Anwendung „Digitaler Projektantrag“ im Azubi-Infocenter bis zu dem festgesetzten Termin hochzuladen. Nach Ablauf des Zeitfensters ist dies nicht mehr möglich. Die Dokumentation mit den notwendigen Anlagen kann nur in einer zusammenhängenden PDF-Datei hochgeladen werden.
Fachgespräch
Auf Basis der eingereichten Projektdokumentation ist in höchstens 30 Minuten hierüber ein Fachgespräch zu führen. Zu Beginn des Fachgesprächs ist eine kurze Vorstellung des betrieblichen Auftrages durch den Prüfling vorgesehen. Als Grundlage hierzu dient der als PDF eingereichte betriebliche Auftrag.
Es darf keine PowerPoint-Präsentation oder ähnliches abgehalten werden, lediglich eine mündliche Kurzvorstellung (max. 5 Minuten)! Im Fachgespräch werden schwerpunktmäßig Fragen zu den einzelnen Prozessschritten des betrieblichen Auftrags gestellt.
Variante 2: Praktische Arbeitsaufgabe
Der Prüfling bereitet eine praktische Arbeitsaufgabe vor, führt sie durch, dokumentiert die Ergebnisse und erläutert sein Vorgehen in einem Fachgespräch.
- Gesamtzeit: höchstens 14 Stunden
- davon Durchführung: 6 Stunden
- Fachgespräch: höchstens 20 Minuten
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Durchführung, der Dokumentation und des Fachgesprächs.
Die Praktische Aufgabe wird von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) gestellt. Die Materialbereitstellungsliste wird von der PAL zur Verfügung gestellt.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend erbracht wurden.
- In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.