Hinweise zum Situationsbezogenen Fachgespräch Personalfachkaufmann/-frau (Geprüfte/r)

Allgemeine Hinweise

(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau)
§ 4 Abs. 5 der Verordnung:
  • Im situationsbezogenen Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer:innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
  • Insbesondere sollen sie nachweisen, dass sie angemessen mit Gesprächspartner:innen innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren können und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen verstehen.
§ 3 Abs. 5 der Verordnung:
  • Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus.
  • Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem die Prüfungsteilnehmer:innen der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen und präsentieren.
  • Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge der Prüfungsteilnehmer:innen berücksichtigt werden sollen. Dazu sollen die Prüfungsteilnehmer:inen zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen.
  • Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen.
  • Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern.
  • In etwa 10 Minuten stellen die Prüfungsteilnehmer:innen mit geeigneten Medien ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.

Organisatorischer Ablauf

  • Die Prüfungsteilnehmer:innen sollen zu dem von der IHK Südlicher Oberrhein vorgegebenen Termin zwei Themenvorschläge einreichen.
  • Die Themenvorschläge müssen so formuliert sein, dass sie während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden können.
  • In einer kurzen Inhaltsangabe und Grobgliederung (max. 1 Seite DIN A 4), sollen Ziel und Inhalt des Beratungsauftrags möglichst aussagekräftig dargestellt werden. Der eingereichte Entwurf muss auch ausreichende Rückschlüsse auf die vorgesehenen Inhalte des geplanten Beratungskonzeptes ermöglichen.
  • Das Thema wird endgültig vom Prüfungsausschuss festgelegt. Dies geschieht im Rahmen der Notenkonferenz. Sie erhalten per Post Bescheid, für welches Thema der Ausschuss sich entschieden hat, unmittelbar vor Beginn des Bearbeitungszeitraums. Zu komplexe und aufwendige Themenstellungen wird der Prüfungsausschuss gegebenenfalls vereinfachen oder zurückweisen. Zu einfache Themenvorschläge werden entweder ergänzt oder abgelehnt.
  • Die von der IHK vorgegebenen Fristen sind strikt einzuhalten. Eine Terminüberschreitung kann zur Ablehnung der eingereichten eigenen Themenvorschläge und Bestimmung eines vom Prüfungsausschuss ausgewählten anderen Themas führen. Sollte ein:e Prüfungsteilnehmer:in keine eigenen Vorschläge einreichen, wird das Thema ebenfalls vom Prüfungsausschuss festgelegt.
  • Die Vorbereitung des Fachgesprächs erfolgt in Form einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Kalendertage.

Hinweise zur Vorbereitung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs

I. Präsentation
Für die Präsentation ihrer Vorschläge stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmern:innen folgende Medien zur Verfügung:
  • Flipchart und/oder Tafel
  • Pinnwände (max. 2)
  • Tageslichtprojektor
  • Beamer (nur bei Bedarf, auf gesonderte Anforderung. Bitte beachten: Es ist keine gesonderte Vorbereitungszeit vorgesehen. Dies geht ggf. zu Lasten der Präsentationszeit!)
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind von den Prüflingen im Zeitraum zwischen der Freigabe des Themas und dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt. Ein Präsentationsmuster befindet sich im Anhang des Rahmenstoffplanes auf den Seiten 31 ff.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
  • Bewertung der Präsentation (max. 20 Punkte)
o Zeiteinteilung
o Medieneinsatz
o Visualisierung
o Gezielter Einsatz von Sprache, Gestik, Mimik
o Übersichtlichkeit, Erhalt des „roten Fadens“, etc.
  • Inhaltliche Bewertung des vorgestellten Konzeptes (max. 40 Punkte)
o Komplexität und inhaltlicher Anspruch
o Vollständigkeit der Problemerfassung
o Entwicklung einer praktikablen Lösung
o Schlüssiges/überzeugendes Konzept
o Betonung der Schwerpunkte, Abgrenzung der Randgebiete, etc.
  • Bewertung der kommunikativen Fähigkeiten bzw. des Prüfungsgespräches (max. 40 Punkte)
o Aufbau und Erhalt einer durchgängigen Argumentationslinie
o Umgang mit Einwendungen und Verständnisfragen (Annahme, Berücksichtigung)
o Überzeugungskraft
o Richtige, vollständige und begründete Beantwortung von Fragen
o Konzentration auf das Wesentliche und verständliche Darstellung der Sachverhalte, etc.