Personalfachkaufmann/frau (Geprüfte/r)

 

Rechtliche Grundlagen

Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Verordnung zum jeweiligen Abschluss sind die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -formen u. a. festgelegt.

Zulassung und Anmeldung

Für die Prüfung müssen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (einschlägige berufliche Qualifikationen und berufspraktische Erfahrungen). Wir bieten Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Vorprüfungsverfahren zur Klärung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen an  (Voranfrage zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen). Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte schriftliche Anmeldung erforderlich (spätestens 10 Wochen vor dem 1. Prüfungstermin). Bitte benutzen Sie hierzu das Formular Antrag auf Zulassung (Anmeldeformular). Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung. Die Gebühr für die von Ihnen angestrebte Fortbildungsprüfung können Sie unserem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für Ihre gewünschte Prüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseite der DIHK-BildungsGmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben), zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie in einer Übersicht.

Ablauf der Prüfung

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsabschluss

Nach Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist. Das Zeugnis enthält seit 2014 einen Hinweis auf die Einordnung des Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).

Finanzierung

Über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meisterbafög") können Vorbereitungslehrgangs- sowie Prüfungsgebühren gefördert werden. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Förderumfang und Antragstellung finden Sie auf der Internetseite zum "Meisterbafög".