Schlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden

Bei der IHK Südlicher Oberrhein besteht gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Dieser Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.