Schlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden
Bei der IHK Südlicher Oberrhein besteht gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Dieser Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Merkblatt für Schlichtungen
nicht barrierefrei, PDF-Datei (289 KB)
Antrag auf Schlichtung für Auszubildende
nicht barrierefrei, PDF-Datei (206 KB)
Antrag auf Schlichtung für Ausbildungsbetriebe
nicht barrierefrei, PDF-Datei (166 KB)
Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses zur Beilegung von Streitigkeiten in der Ausbildung
nicht barrierefrei, PDF-Datei (27 KB)